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Ressourcen erfassen: Was hat unsere Gruppe bereits?

Bevor ein gemeinschaftliches Projekt startet, müssen die vorhandenen Ressourcen systematisch erfasst werden. Dieser Artikel zeigt, wie Gruppen materielle und immaterielle Werte digital dokumentieren, um eine solide Basis für die Gründung zu schaffen.

Inhalt

Ressourcen erfassen: Was hat unsere Gruppe bereits?

1. Die Inventur der Potenziale: Warum die Ist-Analyse entscheidend ist

Bevor eine Gründungsgruppe externes Kapital aufnimmt oder teure Dienstleistungen einkauft, steht die systematische Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Gruppenressourcen an erster Stelle. Das Prinzip der eingetragenen Genossenschaft (eG) basiert auf der Bündelung von Kräften: Die Eigenleistung und die Mittel der Mitglieder bilden das Fundament der wirtschaftlichen Selbsthilfe (§ 1 GenG).

Eine ehrliche Erfassung schützt das Team vor Fehleinschätzungen im Businessplan und liefert dem Prüfungsverband die notwendigen Belege für das gesetzliche Gründungsgutachten (§ 11a GenG). Im Kontext einer digital ausgerichteten Remote-First-Genossenschaft verlagert sich der Schwerpunkt von Sachwerten (wie Gebäuden oder Maschinen) hin zu immateriellen Werten, IT-Infrastrukturen und verteilten Fachkompetenzen.


2. Die fünf Säulen der internen Ressourcen-Inventur

  • Fach- & Spezialwissen (Human-Kapital): Vorhandene Qualifikationen in Kerndisziplinen wie Full-Stack-Webentwicklung (PHP, MySQL, SQLite, API-Design), Buchhaltung und Doppik (DATEV/Lexoffice), Satzungsrecht, KI-gestützte Content-Produktion, Akustik-Engineering oder Bildbearbeitung.
  • Zeitbudgets & Verfügbarkeiten: Das kumulierte monatliche Zeitbudget der Gruppe. Unterscheidung zwischen unentgeltlicher Mitarbeit in der Vorgründungsphase, fest zugesagten Wochenstunden nach der Gründung und entgeltlichen Dienstleistungen über Vorstands- oder Beraterverträge (§ 39 GenG).
  • Digitale Infrastruktur & Lizenzen: Bereits vorhandene und nutzbare Werkzeuge, darunter Server-Infrastrukturen (Plesk, Cloud-Host), Entwickler-Lizenzen, Domains, Datenbanken, Codebases oder spezialisierte Software-Tools.
  • Netzwerk & Marktzugang: Bestehende B2B-Kontakte, Reichweite in sozialen Medien, Zugang zu Branchenverbänden, bestehende Kundenbeziehungen oder Partnerschaften mit anderen Genossenschaften und Initiativen.
  • Initiales Eigenkapital: Bereits zugesagtes Guthaben zur Zeichnung von Geschäftsanteilen (§ 7 GenG) zur Deckung der unvermeidbaren Gründungskosten (Prüfungsgebühren, Notar, Amtsgericht).

3. Zielgruppenspezifische Hinweise

  • Für IT-Spezialisten & Entwickler: Ihre Hauptressource sind bestehende Code-Basen, Skripte und Server-Infrastrukturen. Bringen Sie diese als Open-Source-Ansatz oder proprietäre Nutzungsrechte in die eG ein, um die Plattform-Entwicklung (Platform Coop) vom ersten Tag an zu beschleunigen.
  • Für Kaufleute & Juristen: Ihr Wissen spart der Gruppe direkte Beratungskosten. Das Aufsetzen GoBD-konformer Buchhaltungsprozesse, die Vorbereitung der Steuerunterlagen und das Ausformulieren verfahrenssicherer Binnenregeln sind kritische Ressourcen für das Verbandsgutachten (§ 11a GenG).
  • Für Content-Creator & Medienproduzenten: KI-Pipelines, Vorlagen und Schnitt-Tools können sofort für die Öffentlichkeitsarbeit und den Aufbau von Erklärportalen genutzt werden. Dadurch entfallen externe Marketingausgaben in der Anlaufphase fast vollständig.
  • Für Mitglieder ohne Facherfahrung: Ihr Beitrag liegt oft im organisatorischen Bereich: Strukturierung der Dokumentation, Moderation von digitalen Meetings, Datenrecherche oder die Betreuung des Mitglieder-Onboardings.

4. Kennzahlen & rechtliche Rahmendaten

  • Sacheinlagen vs. Bareinlagen (§ 7 GenG): Sacheinlagen (z. B. Server, Softwarelizenzen, Patente) müssen in der Satzung explizit zugelassen sein und im Gründungsgutachten (§ 11a GenG) wertmäßig nachgewiesen werden. Bareinlagen bilden im Regelfall den einfachen Standard.
  • Aufrechnung von Arbeitsleistung: Vorgründungsarbeit kann rechtlich nicht direkt als Stammkapital angerechnet werden. Sie kann jedoch über spätere Honorarverträge (§ 39 GenG) oder als satzungsgemäße Leistungspflicht (§ 18 GenG) vergütet bzw. berücksichtigt werden.
  • Notwendiges Deckungskapital: Die summierten Barressourcen der Gründungsmitglieder sollten in der Vorphase mindestens 2.500 € bis 4.000 € betragen, um die Gebühren des Prüfungsverbandes und die Notarkosten sicher abzudecken.
  • Digitale Beitrittserklärung (§ 15b GenG): Sobald die Ressourcenmatrix steht, können weitere Unterstützer ihre Beteiligung unbürokratisch in Textform erklären.

5. Nächste Schritte zur Erfassung im Team

  1. Erfassungs-Matrix bereitstellen: Legen Sie eine zentrale, kollaborative Tabelle an und unterteilen Sie diese in die Kategorien Wissen, Zeit, Lizenzen/Tools, Netzwerke und Finanzkapital.
  2. Anonyme oder transparente Eintragung: Lassen Sie jedes Gründungsmitglied seine vorhandenen Potenziale und konkreten Verfügbarkeiten (in Stunden/Woche und Euro) eintragen.
  3. Sicherheits- & Nutzbarkeitsprüfung: Prüfen Sie bei eingebrachten Softwarelizenzen oder Datensätzen, ob die Rechte frei von Rechten Dritter sind und der Genossenschaft übertragen werden können.
  4. Soll-Ist-Abgleich (GAP-Analyse): Vergleichen Sie das Gruppenergebnis mit dem Anforderungsprofil eures Businessplans. Identifizieren Sie exakt, welche Lücken noch durch neue Mitglieder oder externe Dienstleistungen geschlossen werden müssen.

Häufige Fragen

Müssen alle erfassten Ressourcen sofort rechtlich in das Unternehmen eingebracht werden?
Nein. In der Erfassungsphase geht es rein um eine Bestandsaufnahme zur Planung. Die tatsächliche rechtliche Übertragung (z. B. als Sacheinlage bei einer Genossenschaftsgründung) erfolgt erst viel später und erfordert eine genaue rechtliche und steuerliche Prüfung.
Wie bewerten wir immaterielle Ressourcen wie 'Zeit' oder 'Kontakte'?
Zunächst qualitativ und quantitativ (z. B. '5 Stunden pro Woche', 'Kontakt zu 3 Großhändlern'). Eine finanzielle Bewertung in Euro ist erst dann nötig, wenn diese Ressourcen offiziell als Gesellschaftsanteile angerechnet werden sollen.

Begriffe

Sacheinlage
Das Einbringen von Sachwerten (z. B. Lizenzen, Geräte, Rechte) statt Bargeld als Einlage in eine Gesellschaft.
Immaterielle Ressourcen
Nicht-physische Werte wie Patente, Softwarelizenzen, Fachwissen, Arbeitszeit oder Netzwerkkontakte.