Ersten externen Termin vereinbaren
Der Schritt von der internen Idee zur externen Validierung. Wie Sie den ersten Termin mit einem Prüfungsverband oder Berater effizient vorbereiten und digital durchführen.
Inhalt
Kurze Antwort
Der erste externe Termin ist der Moment, in dem eine Gründungsidee den internen Planungsraum verlässt und mit der Wirklichkeit konfrontiert wird. Das Gründungsteam spricht erstmals verbindlich mit einer Person außerhalb des eigenen Kreises – beispielsweise mit einem potenziellen Mitglied, einem Kunden, einem Prüfungsverband, einer Beratungsstelle, einer Bank oder einem Notariat.
Für einen erfolgreichen Termin braucht es keine perfekte Präsentation. Entscheidend sind:
- ein klarer Gesprächszweck,
- die richtige Ansprechperson,
- eine kurze und verständliche Projektbeschreibung,
- höchstens drei zentrale Fragen,
- ein verbindlich dokumentierter nächster Schritt.
Für eine geplante eingetragene Genossenschaft sollte frühzeitig ein geeigneter Prüfungsverband kontaktiert werden. Ist jedoch noch völlig unklar, ob zukünftige Mitglieder oder Kunden das Angebot tatsächlich benötigen, sollte zuerst ein Gespräch mit genau diesen Menschen stattfinden.
Einfache Erklärung
Warum ist der erste externe Termin so wichtig?
Innerhalb eines Gründungsteams können Ideen lange überzeugend wirken. Alle Beteiligten kennen den Hintergrund, teilen bestimmte Annahmen und ergänzen fehlende Informationen unbewusst.
Eine externe Person tut das nicht. Sie stellt andere Fragen:
- Welches konkrete Problem lösen Sie?
- Wer soll dafür bezahlen?
- Warum ist eine Genossenschaft erforderlich?
- Welchen Vorteil erhalten die Mitglieder?
- Wer übernimmt Verantwortung?
- Wie soll das Vorhaben finanziert werden?
- Was benötigen Sie jetzt von mir?
Genau darin liegt der Wert des ersten Termins. Er soll das Team nicht bestätigen, sondern neue Informationen liefern.
Ein gutes Erstgespräch führt deshalb nicht zwingend zu Zustimmung. Es führt zu mehr Klarheit darüber, welche Annahmen tragfähig sind, welche Unterlagen fehlen und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Was gilt als externer Termin?
Ein externer Termin ist jedes vorbereitete Gespräch mit einer Person oder Organisation, die nicht zum eigentlichen Gründungsteam gehört.
Dazu zählen beispielsweise Gespräche mit:
- zukünftigen Mitgliedern,
- potenziellen Kundinnen und Kunden,
- Lieferanten oder Kooperationspartnern,
- einem genossenschaftlichen Prüfungsverband,
- einer Gründungs- oder Wirtschaftsförderung,
- einer Steuerberatung,
- einer Rechtsberatung,
- einer Bank oder einem Finanzierungspartner,
- einer Behörde,
- einem Notariat,
- einer Gewerkschaft, Kammer oder Branchenorganisation,
- einer bereits bestehenden Genossenschaft.
Nicht jeder lockere Austausch ist bereits ein belastbarer externer Termin. Entscheidend ist, dass ein konkretes Ziel vereinbart wurde und die Ergebnisse anschließend dokumentiert werden.
Mit wem sollte der erste Termin stattfinden?
Die richtige Ansprechstelle hängt davon ab, welche Frage das Gründungsteam als Nächstes beantworten muss.
Wenn der Bedarf noch nicht geprüft wurde
Sprechen Sie zuerst mit potenziellen Mitgliedern, Nutzenden oder Kunden.
Das Ziel ist herauszufinden:
- Besteht das angenommene Problem tatsächlich?
- Wie wird es bisher gelöst?
- Welche Lösung wird wirklich benötigt?
- Besteht eine konkrete Zahlungs- oder Beteiligungsbereitschaft?
- Welche Bedingungen wären für einen Beitritt wichtig?
In diesem Stadium ist ein Kundengespräch oft wertvoller als ein Termin beim Notariat. Ein Notar kann eine Anmeldung rechtssicher vorbereiten, aber nicht feststellen, ob das Geschäftsmodell am Markt gebraucht wird.
Wenn die genossenschaftliche Rechtsform geprüft werden soll
Kontaktieren Sie frühzeitig einen geeigneten Prüfungsverband.
Jede eingetragene Genossenschaft muss nach § 54 GenG einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen wurde. Der Verband spielt deshalb bereits während der Gründung eine zentrale Rolle.
In einem frühen Gespräch kann unter anderem geklärt werden:
- Passt das Geschäftsmodell grundsätzlich zur Rechtsform?
- Versteht und begleitet der Verband die betreffende Branche?
- Welche Unterlagen werden für die Gründungsprüfung benötigt?
- Welche Satzungsvorlage wird empfohlen?
- Welche Kosten und Mitgliedsbeiträge entstehen?
- Wie lange dauert die Begleitung erfahrungsgemäß?
- Welche wirtschaftlichen oder organisatorischen Schwachstellen sieht der Verband?
Vergleichen Sie mehrere Prüfungsverbände. Kosten, Beratungsumfang, Erfahrung und Bearbeitungszeiten können unterschiedlich sein.
Wenn eine besondere Rechtsfrage besteht
Geht es beispielsweise um Beschäftigungsverhältnisse, Betriebsübernahmen, Gemeinnützigkeit, Datenschutz, Erlaubnispflichten oder ungewöhnliche Satzungsregeln, sollte eine fachkundige Rechts- oder Steuerberatung einbezogen werden.
Formulieren Sie die Rechtsfrage so konkret wie möglich. Die allgemeine Frage „Ist unser Vorhaben rechtssicher?“ ist kaum sinnvoll zu beantworten.
Wenn eine Finanzierung benötigt wird
Ein Termin mit einer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner ist sinnvoll, sobald das Team seinen Kapitalbedarf, die geplanten Einnahmen und den Rückzahlungsweg nachvollziehbar erklären kann.
Eine bloße Idee genügt für ein belastbares Finanzierungsgespräch meistens nicht. Benötigt werden zumindest erste Angaben zu:
- Investitionsbedarf,
- Eigenmitteln,
- Geschäftsanteilen,
- laufenden Kosten,
- erwarteten Umsätzen,
- Liquiditätsreserve,
- Sicherheiten,
- geplantem Finanzierungszeitraum.
Wenn die Registeranmeldung vorbereitet werden soll
Das Notariat wird benötigt, um die Anmeldung zum Genossenschaftsregister öffentlich zu beglaubigen und elektronisch an das Registergericht zu übermitteln.
Dieser Termin steht normalerweise nicht am Anfang der inhaltlichen Gründungsarbeit. Vorher sollten insbesondere Satzung, Organe, Gründungsbeschlüsse und die Abstimmung mit dem Prüfungsverband ausreichend vorbereitet sein.
Vor der Anfrage: Ein einziges Gesprächsziel bestimmen
Bevor Sie eine E-Mail schreiben oder anrufen, formulieren Sie den Zweck des Termins in einem Satz.
Beispiele:
- „Wir möchten klären, ob unser Geschäftsmodell grundsätzlich für eine eingetragene Genossenschaft geeignet ist.“
- „Wir möchten verstehen, welche Voraussetzungen potenzielle Mitglieder für einen Beitritt erwarten.“
- „Wir benötigen eine erste Einschätzung zum Kapitalbedarf und zu möglichen Finanzierungswegen.“
- „Wir möchten wissen, welche Unterlagen der Prüfungsverband für die Gründungsprüfung benötigt.“
- „Wir möchten prüfen, ob unsere geplante Zusammenarbeit als Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist.“
Vermeiden Sie Ziele wie:
- „Wir möchten uns einmal austauschen.“
- „Wir wollen alles über Genossenschaften erfahren.“
- „Wir möchten wissen, ob unsere Idee gut ist.“
- „Wir brauchen allgemeine Beratung.“
Je konkreter die Frage, desto leichter kann die richtige Ansprechperson gefunden und der Termin vorbereitet werden.
Die drei wichtigsten Fragen festlegen
Ein Erstgespräch sollte nicht mit zwanzig ungeordneten Fragen überladen werden. Wählen Sie höchstens drei Fragen aus, deren Antworten den nächsten Schritt tatsächlich beeinflussen.
Für einen Prüfungsverband könnten diese lauten:
- Passt unser geplanter Förderzweck grundsätzlich zur Rechtsform der eG?
- Welche Unterlagen benötigen Sie für eine erste Einschätzung und später für die Gründungsprüfung?
- Welche Kosten, Bearbeitungszeiten und laufenden Verbandsbeiträge müssen wir einplanen?
Für potenzielle Mitglieder könnten die Fragen lauten:
- Welches konkrete Problem müsste die Genossenschaft für Sie lösen?
- Unter welchen Bedingungen würden Sie Mitglied werden oder Leistungen nutzen?
- Welche finanzielle oder praktische Beteiligung wäre für Sie realistisch?
Für einen potenziellen Kunden könnten die Fragen lauten:
- Wie lösen Sie diese Aufgabe heute?
- Wo entstehen dabei Kosten, Verzögerungen oder Qualitätsprobleme?
- Unter welchen Voraussetzungen würden Sie einen bezahlten Pilotauftrag vergeben?
Das Team sollte vorab entscheiden, welche Antworten zu einer Fortsetzung, Überarbeitung oder Beendigung des Vorhabens führen würden.
Eine verantwortliche Kontaktperson bestimmen
Nicht fünf Gründungsmitglieder sollten unabhängig voneinander dieselbe Organisation anschreiben. Das wirkt unkoordiniert und kann zu widersprüchlichen Aussagen führen.
Bestimmen Sie eine Person, die:
- die Anfrage versendet,
- Rückfragen beantwortet,
- Termine koordiniert,
- Unterlagen weiterleitet,
- den Kontaktverlauf dokumentiert,
- die Ergebnisse intern verteilt.
Für den eigentlichen Termin sind meistens zwei Personen ausreichend:
- eine Person führt durch das Gespräch,
- eine Person dokumentiert Aussagen, Fragen und Vereinbarungen.
Das gesamte Gründungsteam muss nur teilnehmen, wenn seine Anwesenheit für die Entscheidung oder das gegenseitige Kennenlernen tatsächlich notwendig ist.
Die Projektbeschreibung auf eine Seite begrenzen
Für die erste Anfrage ist kein vollständiger Businessplan erforderlich. Ein übersichtlicher Einseiter genügt häufig.
Er sollte enthalten:
- Arbeitstitel des Vorhabens
- Ausgangsproblem
- geplante Mitgliedergruppe
- konkrete Förderleistung
- geplantes Produkt oder Dienstleistungsangebot
- aktueller Stand
- Anzahl und Kompetenzen der Gründungsmitglieder
- erste Vorstellung von Finanzierung und Einnahmen
- Ziel des gewünschten Gesprächs
- Kontaktdaten einer verantwortlichen Person
Kennzeichnen Sie deutlich, was bereits feststeht und was bisher nur eine Annahme ist.
Versenden Sie nicht ungefragt umfangreiche Satzungsentwürfe, Finanzpläne oder Präsentationen. Fragen Sie zunächst, welche Unterlagen die andere Seite für das Gespräch benötigt.
Muster für die erste Terminanfrage
Anfrage an einen Prüfungsverband
Betreff: Erstgespräch zur geplanten Dienstleistungsgenossenschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein Gründungsteam aus sechs Personen und planen eine eingetragene Genossenschaft im Bereich gemeinschaftlicher Beratungs- und Digitaldienstleistungen.
Die Genossenschaft soll ihre Mitglieder insbesondere durch gemeinsame Auftragsgewinnung, Projektabwicklung und betriebliche Infrastruktur fördern. Das Geschäftsmodell befindet sich derzeit in der Ausarbeitung; eine erste Finanzplanung und eine Beschreibung des Förderzwecks liegen vor.
Wir möchten gerne in einem etwa 30- bis 45-minütigen Erstgespräch klären, ob unser Vorhaben grundsätzlich zu Ihrem Prüfungsverband passt, welche Unterlagen Sie für eine erste Einschätzung benötigen und mit welchen Kosten sowie Bearbeitungszeiten wir rechnen sollten.
Als mögliche Termine schlagen wir vor:
1. Dienstag, 10:00 Uhr
2. Mittwoch, 15:00 Uhr
3. Freitag, 11:30 Uhr
Das Gespräch kann gerne per Videokonferenz oder telefonisch stattfinden. Eine einseitige Projektübersicht senden wir Ihnen auf Wunsch vorab zu.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Funktion im Gründungsteam
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Anfrage an einen potenziellen Kunden
Betreff: Kurzes Fachgespräch zu Ihrer bisherigen Projektabwicklung
Guten Tag Frau beziehungsweise Herr [Name],
wir entwickeln derzeit ein gemeinschaftlich getragenes Dienstleistungsangebot für [Zielgruppe]. Bevor wir das Angebot weiter ausarbeiten, möchten wir besser verstehen, wie Unternehmen die betreffenden Aufgaben heute lösen und wo dabei konkrete Schwierigkeiten entstehen.
Wir möchten Ihnen ausdrücklich noch nichts verkaufen, sondern zunächst aus Ihrer praktischen Erfahrung lernen. Dafür würden wir gerne ein etwa 30-minütiges Gespräch mit Ihnen führen.
Hätten Sie an einem der folgenden Termine Zeit?
1. Dienstag, 10:00 Uhr
2. Donnerstag, 14:30 Uhr
3. Freitag, 09:30 Uhr
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Projektname
Kontaktdaten
Telefonische Kurzanfrage
Eine telefonische Anfrage kann folgendermaßen beginnen:
„Guten Tag, mein Name ist [Name]. Wir bereiten derzeit die Gründung einer Genossenschaft im Bereich [Bereich] vor. Ich möchte gerne klären, wer bei Ihnen die richtige Ansprechperson für ein erstes Gespräch zu [konkretes Thema] ist. Es geht zunächst um etwa 30 Minuten und drei konkrete Fragen. Können Sie mich dabei weiterleiten oder mir einen Kontakt nennen?“
Versuchen Sie nicht, das gesamte Vorhaben bereits am Telefon zu erklären. Das Ziel des ersten Anrufs ist häufig nur, die richtige Ansprechperson und den passenden Kontaktweg zu finden.
Den Termin vollständig bestätigen
Sobald ein Termin vereinbart wurde, sollte eine Kalendereinladung oder schriftliche Bestätigung versendet werden.
Diese enthält:
- Datum,
- Beginn und geplantes Ende,
- Gesprächsform,
- Adresse oder Videolink,
- Namen und Funktionen der Teilnehmenden,
- Ziel des Gesprächs,
- höchstens drei Leitfragen,
- vereinbarte Unterlagen,
- Telefonnummer für technische oder kurzfristige Probleme.
Bei virtuellen Gesprächen sollte der Zugangslink vorab getestet werden. Bei Beteiligten aus unterschiedlichen Regionen ist zusätzlich die Zeitzone anzugeben.
Eine einfache Gesprächsagenda
Für einen Termin von 45 Minuten eignet sich folgender Ablauf:
- Begrüßung und Zielklärung – 5 Minuten
- Kurze Vorstellung des Vorhabens – 5 Minuten
- Zentrale Fragen und fachlicher Austausch – 20 Minuten
- Einschätzung und Empfehlungen – 10 Minuten
- Nächste Schritte und Zuständigkeiten – 5 Minuten
Die Projektvorstellung sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Ein Erstgespräch ist kein Vortrag. Die wertvollste Zeit beginnt meist dann, wenn die externe Person Fragen stellt oder ihre Einschätzung abgibt.
Verhalten während des Gesprächs
Fakten und Annahmen unterscheiden
Sagen Sie offen, welche Angaben bereits überprüft wurden und welche noch geschätzt sind.
Beispiel:
„Wir haben bisher mit zwölf potenziellen Mitgliedern gesprochen. Acht davon haben grundsätzliches Interesse geäußert. Verbindliche Beitritts- oder Zahlungszusagen liegen noch nicht vor.“
Diese Aussage ist glaubwürdiger als:
„Es gibt sehr großes Interesse an unserem Projekt.“
Nicht jede Kritik sofort verteidigen
Wenn eine externe Person eine Schwachstelle erkennt, muss das Team nicht umgehend beweisen, dass sie unrecht hat. Fragen Sie stattdessen:
- Worauf stützt sich diese Einschätzung?
- Welche Erfahrung haben Sie mit vergleichbaren Vorhaben?
- Was müssten wir nachweisen oder verändern?
- Welche Alternative würden Sie empfehlen?
Keine Zusagen ohne Mandat geben
Die teilnehmenden Personen sollten vorab wissen, welche Entscheidungen sie selbst treffen dürfen.
Verbindliche Zusagen über Kosten, Verträge, Mitgliedschaften oder Finanzierungen sollten nur erfolgen, wenn dafür eine klare Zuständigkeit besteht.
Am Ende Verbindlichkeit herstellen
Beenden Sie das Gespräch nicht mit „Wir melden uns irgendwann“.
Klären Sie stattdessen:
- Wer erledigt welche Aufgabe?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bis wann werden sie versendet?
- Wer ist die weitere Kontaktperson?
- Wann wird erneut gesprochen oder entschieden?
Nachbereitung innerhalb von 24 Stunden
Die verantwortliche Person erstellt unmittelbar nach dem Gespräch eine kurze Zusammenfassung.
Dokumentiert werden:
- Datum und Teilnehmende,
- wichtigste Aussagen,
- neue Informationen,
- erkannte Risiken,
- offene Fragen,
- zugesagte Unterlagen,
- verantwortliche Personen,
- Fristen,
- nächster Termin oder Entscheidungspunkt.
Anschließend erhält die externe Kontaktperson eine kurze Bestätigung.
Muster für die Nachbereitung
Betreff: Zusammenfassung unseres Gesprächs vom [Datum]
Sehr geehrte Frau beziehungsweise sehr geehrter Herr [Name],
vielen Dank für das hilfreiche Gespräch.
Wir haben für uns insbesondere folgende Punkte festgehalten:
1. [Zentrale Erkenntnis]
2. [Zentrale Erkenntnis]
3. [Zentrale Erkenntnis]
Wie vereinbart, senden wir Ihnen bis zum [Datum] die folgenden Unterlagen:
* [Unterlage]
* [Unterlage]
Sie prüfen anschließend [vereinbarter nächster Schritt]. Als nächsten Abstimmungstermin haben wir den [Datum] vorgesehen.
Sollte unsere Zusammenfassung an einer Stelle nicht mit Ihrer Erinnerung übereinstimmen, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Kontaktdaten
Häufige Fehler
Ohne klares Ziel anfragen
„Wir würden uns gerne einmal austauschen“ gibt der anderen Seite keinen ausreichenden Grund, Zeit einzuplanen.
Die falsche Ansprechperson kontaktieren
Prüfen Sie Zuständigkeit, Branche und Region. Fragen Sie im Zweifel ausdrücklich, wer für das Thema verantwortlich ist.
Zu viele Personen mitbringen
Ein großes Gründungsteam kann ein Erstgespräch unnötig schwerfällig machen. Zwei gut vorbereitete Personen sind meist wirkungsvoller als acht Beteiligte ohne klare Rollen.
Das gesamte Projekt erklären wollen
Eine lange Vorgeschichte ersetzt keine konkrete Gesprächsfrage. Beschreiben Sie Problem, Mitgliedergruppe, Lösung und aktuellen Stand knapp.
Umfangreiche Unterlagen ungefragt versenden
Große Anhänge werden häufig nicht gelesen und können durch Sicherheitssysteme blockiert werden. Senden Sie zunächst eine kurze Übersicht und bieten Sie weitere Dokumente an.
Schwächen verbergen
Offene Fragen gehören zu einer Gründung. Wer offensichtliche Unsicherheiten verschweigt, erschwert eine ehrliche fachliche Einschätzung.
Interesse mit einer Zusage verwechseln
„Das klingt spannend“ ist weder ein Auftrag noch eine Beitrittserklärung oder Finanzierungszusage. Halten Sie fest, welche Verbindlichkeit tatsächlich erreicht wurde.
Keine Nachbereitung durchführen
Ohne dokumentierte Aufgaben, Fristen und Zuständigkeiten bleibt selbst ein gutes Gespräch folgenlos.
Praxisbeispiel
Sechs Personen planen eine remote arbeitende Dienstleistungsgenossenschaft. Das Team hat bereits erste Gespräche mit potenziellen Kunden geführt und das grundsätzliche Interesse am Angebot bestätigt.
Als nächsten externen Schritt möchte es prüfen, ob Geschäftsmodell und Förderzweck zur Rechtsform der eG passen.
Das Team geht folgendermaßen vor:
- Eine Person recherchiert drei Prüfungsverbände mit Erfahrung im Dienstleistungsbereich.
- Das Team erstellt eine einseitige Projektbeschreibung.
- Es legt drei Fragen zu Förderzweck, Gründungsunterlagen und Kosten fest.
- Eine verantwortliche Person versendet kurze, individuell formulierte Anfragen.
- Zwei Teammitglieder nehmen an den Erstgesprächen teil.
- Ein Mitglied führt durch das Gespräch, das andere dokumentiert.
- Die Ergebnisse der Verbände werden anhand derselben Kriterien verglichen.
- Das Team entscheidet anschließend, mit welchem Verband es die Gründung weiter vorbereitet.
Der externe Termin wird damit nicht zu einer unverbindlichen Informationsveranstaltung. Er liefert die Grundlage für eine konkrete Entscheidung.
Zielgruppenspezifische Hinweise
Für kleine Gründungsteams
Warten Sie nicht darauf, dass sämtliche Fragen intern beantwortet sind. Vereinbaren Sie einen Termin, sobald Sie Problem, Mitgliedergruppe und geplante Leistung verständlich beschreiben können.
Für Arbeitnehmergenossenschaften
Bei einer geplanten Betriebsübernahme sollten neben dem Prüfungsverband frühzeitig Fachleute für Arbeitsrecht, Unternehmensbewertung, Finanzierung und gegebenenfalls die zuständige Arbeitnehmervertretung einbezogen werden.
Für Gründende im Leistungsbezug
Trennen Sie Gespräche mit potenziellen Geschäftspartnern von Terminen beim Jobcenter oder einer anderen Leistungsstelle. Für behördliche Gespräche sollten Tätigkeit, erwartete Einnahmen, zeitlicher Umfang und Gründungsphase nachvollziehbar vorbereitet werden. Machen Sie keine ungesicherten Umsatzversprechen.
Für Remote-First-Teams
Bestimmen Sie eine zentrale externe Kontaktadresse und speichern Sie Gesprächsnotizen an einem für das Team zugänglichen Ort. Entscheidungen dürfen nicht in privaten Postfächern oder einzelnen Direktnachrichten verschwinden.
Für Menschen mit begrenzter Belastbarkeit
Ein guter externer Termin muss nicht lang sein. Begrenzen Sie das Gespräch auf 30 Minuten, senden Sie Fragen vorab und nehmen Sie eine zweite Person für Notizen mit. Schriftliche Vorbereitung kann spontane Gesprächsbelastung deutlich reduzieren.
Für Multi-Stakeholder-Genossenschaften
Sprechen Sie nicht nur mit einer Interessengruppe. Beschäftigte, Kunden, Produzenten und unterstützende Organisationen können denselben Geschäftsbetrieb sehr unterschiedlich beurteilen.
Nächste Schritte
Was ist jetzt zu tun?
- Offene Kernfrage auswählen: Welche Information benötigen Sie als Nächstes?
- Passende externe Stelle bestimmen: Wer kann diese Frage tatsächlich beantworten?
- Ansprechperson recherchieren: Ermitteln Sie Name, Funktion und Kontaktweg.
- Gesprächsziel formulieren: Schreiben Sie es in einem Satz auf.
- Drei Fragen festlegen: Beschränken Sie sich auf die entscheidungsrelevanten Punkte.
- Kontaktperson benennen: Eine Person übernimmt Anfrage und Koordination.
- Einseiter vorbereiten: Stellen Sie das Vorhaben knapp und verständlich dar.
- Drei Termine vorschlagen: Erleichtern Sie der Gegenseite die Zusage.
- Gespräch dokumentieren: Halten Sie Erkenntnisse, Aufgaben und Fristen fest.
- Nächsten Schritt terminieren: Lassen Sie das Gespräch nicht ohne Konsequenz enden.
Direkte Handlungsaufforderung
Wählen Sie heute eine einzige externe Person oder Organisation aus, deren Einschätzung Ihr Vorhaben konkret weiterbringen kann.
Formulieren Sie anschließend:
- einen eindeutigen Betreff,
- eine Projektbeschreibung in höchstens vier Sätzen,
- drei konkrete Fragen,
- drei mögliche Termine.
Versenden Sie die Anfrage innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Der erste externe Termin muss nicht beweisen, dass die gesamte Gründung funktioniert. Er muss lediglich eine wichtige Annahme überprüfen und den nächsten verbindlichen Schritt ermöglichen.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine praktische Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung. Für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft ist insbesondere die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband nach § 54 GenG zu beachten. Eine ausführliche Übersicht über den Gründungsablauf bietet außerdem die von der KfW unterstützte Gründerplattform.
Häufige Fragen
Müssen wir für das Erstgespräch bereits eine fertige Satzung vorlegen?
Ist der erste Termin beim Prüfungsverband kostenpflichtig?
Begriffe
- Prüfungsverband
- Ein gesetzlich vorgeschriebener Zusammenschluss von Genossenschaften. Er führt die gesetzliche Gründungsprüfung durch und übernimmt die regelmäßige Pflichtprüfung der Mitgliedsgenossenschaften.
- Gründungsprüfung
- Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Gründungsvorhabens durch einen Prüfungsverband vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister. Geprüft werden die Satzung und die wirtschaftliche Tragfähigkeit.