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Versicherungen im gemeinschaftlichen Unternehmen: Risiken richtig absichern

Welche Versicherungen braucht eine Genossenschaft oder ein gemeinschaftliches Unternehmen? Erfahren Sie, wie Sie Risiken auf Unternehmensebene absichern und die soziale Absicherung der Beteiligten klären.

Inhalt

Ein gemeinschaftliches Unternehmen braucht nicht möglichst viele Versicherungen, sondern den passenden Schutz für seine tatsächlichen Risiken.

Welche Versicherungen erforderlich oder sinnvoll sind, hängt nicht allein von der Rechtsform ab. Entscheidend sind vor allem:

  • Welche Leistungen werden angeboten?
  • Arbeiten dort Beschäftigte, Mitglieder, Selbstständige oder Ehrenamtliche?
  • Werden Kundendaten verarbeitet?
  • Gibt es eigene Räume, Fahrzeuge, Geräte oder Waren?
  • Welche Schäden können Dritten entstehen?
  • Welche persönlichen Haftungsrisiken tragen Vorstand und andere Verantwortliche?

Für viele gemeinschaftliche Unternehmen gehören folgende Bereiche zur Grundprüfung:

  1. gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte,
  2. Betriebshaftpflicht,
  3. Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht,
  4. Cyberversicherung bei digitaler Tätigkeit,
  5. Inhalts- oder Elektronikversicherung,
  6. Betriebsunterbrechungsversicherung,
  7. D&O-Versicherung für Vorstand und Geschäftsführung,
  8. Fahrzeug- und Transportversicherung,
  9. persönliche Absicherung der selbstständig tätigen Mitglieder.

Eine Versicherung ersetzt keine gute Organisation. Sie kann aber verhindern, dass ein einzelner Schaden die gesamte Genossenschaft oder das gemeinschaftliche Unternehmen finanziell gefährdet.


Einfache Erklärung

Versicherungen übernehmen bestimmte finanzielle Folgen eines vorher definierten Risikos. Sie schützen aber nicht automatisch vor jedem Schaden.

Für jede Versicherung müssen deshalb fünf Fragen beantwortet werden:

  1. Wer ist versichert?
  2. Welche Tätigkeit ist versichert?
  3. Welche Schäden sind abgedeckt?
  4. In welchem Zeitraum und Gebiet gilt der Schutz?
  5. Welche Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Pflichten bestehen?

Ein häufiger Fehler besteht darin, nur auf den Namen einer Versicherung zu schauen. Eine Police mit der Bezeichnung „Unternehmensschutz“ kann trotzdem wichtige Risiken ausschließen.

Für ein gemeinschaftliches Unternehmen ist außerdem wichtig, dass die Versicherung zur tatsächlichen Organisationsstruktur passt. Vorstand, Aufsichtsrat, Beschäftigte, Mitglieder, freie Mitarbeitende und beauftragte Dienstleister haben nicht automatisch denselben Versicherungsschutz.


Das Risiko entsteht durch die Tätigkeit, nicht durch das Etikett

Eine Genossenschaft ist nicht automatisch besser oder schlechter versichert als eine GmbH, ein Verein oder ein Einzelunternehmen.

Das Risiko ergibt sich aus dem konkreten Geschäftsbetrieb.

Eine digitale Dienstleistungsgenossenschaft hat andere Risiken als:

  • ein genossenschaftlicher Dorfladen,
  • eine Wohnungsgenossenschaft,
  • eine Energiegenossenschaft,
  • ein gemeinschaftlicher Handwerksbetrieb,
  • eine Plattformgenossenschaft,
  • eine Genossenschaft mit eigener Pflege- oder Betreuungsleistung.

Ein rein digitales Unternehmen benötigt möglicherweise keine klassische Inhaltsversicherung für große Maschinen. Dafür können Datenschutz, Cyberangriffe, Beratungsfehler und die Haftung des Vorstands besonders wichtig sein.

Ein Laden oder Café braucht dagegen Schutz für Räume, Waren, Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Geräte und mögliche Produktschäden.


Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzliche Unfallversicherung

Beschäftigte sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das Unternehmen muss sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Nach § 192 SGB VII muss die Meldung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens erfolgen. Eine Gewerbeanmeldung erfüllt diese Meldepflicht häufig bereits, trotzdem sollte das Unternehmen die Zuständigkeit überprüfen.

Die DGUV weist darauf hin, dass insbesondere Angaben zu Tätigkeit, Unternehmensbeginn und Beschäftigten benötigt werden.

Die Genossenschaft muss außerdem Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Unfallmeldungen organisieren.

Unternehmerinnen und Unternehmer

Vorstandsmitglieder und selbstständig tätige Mitglieder sind nicht automatisch in jedem Fall gesetzlich unfallversichert. Die DGUV weist darauf hin, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine freiwillige Versicherung beantragen können.

Ob eine Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung besteht, hängt unter anderem von Tätigkeit, Branche und Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab.

Das sollte jedes Gründungsteam für Vorstand, Aufsichtsrat und regelmäßig mitarbeitende Mitglieder klären.

Sozialversicherung der Beschäftigten

Wer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt, muss die üblichen Pflichten zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung erfüllen.

Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft sagt allein nichts darüber aus, ob eine Person sozialversicherungsrechtlich Beschäftigte, Selbstständige oder ehrenamtlich Tätige ist.

Diese Einordnung sollte nicht durch die Bezeichnung im Vertrag ersetzt werden.

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Für jedes zugelassene Kraftfahrzeug ist grundsätzlich eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erforderlich. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug der Genossenschaft gehört oder von mehreren Mitgliedern genutzt wird.

Die gesetzliche Grundlage ist das Pflichtversicherungsgesetz.

Berufsspezifische Pflichtversicherungen

In einzelnen reglementierten Berufen oder Tätigkeitsfeldern kann eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben sein.

Das betrifft beispielsweise bestimmte Tätigkeiten mit Zulassung, Kammerzugehörigkeit oder besonderer beruflicher Verantwortung.

Ob eine Pflicht besteht, sollte bei der zuständigen Kammer, Aufsichtsbehörde oder dem Prüfungsverband erfragt werden.


Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen vor Ansprüchen Dritter, wenn durch die betriebliche Tätigkeit Personen- oder Sachschäden entstehen.

Beispiele:

  • Eine Kundin stürzt in den Geschäftsräumen.
  • Ein Mitglied beschädigt bei einem Auftrag Eigentum eines Kunden.
  • Ein Beschäftigter verursacht bei einem Vor-Ort-Termin einen Sachschaden.
  • Ein geliefertes Produkt verletzt eine Person.
  • Durch Arbeiten des Unternehmens wird ein fremder Raum beschädigt.

Die Haftpflichtversicherung prüft normalerweise, ob ein Anspruch berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche im Rahmen des Vertrags reguliert.

Nach § 102 VVG kann sich eine für das Unternehmen abgeschlossene Haftpflichtversicherung auch auf vertretungsberechtigte Personen und Beschäftigte erstrecken. Entscheidend bleibt aber immer der konkrete Versicherungsvertrag.

Prüfen Sie deshalb ausdrücklich, ob auch folgende Personen erfasst sind:

  • Vorstandsmitglieder,
  • Aufsichtsratsmitglieder,
  • Beschäftigte,
  • Mitglieder bei Tätigkeiten im Auftrag der Genossenschaft,
  • ehrenamtlich Tätige,
  • freie Mitarbeitende,
  • Subunternehmer.

Eine private Haftpflichtversicherung der einzelnen Mitglieder ersetzt keine Betriebshaftpflicht.


Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Viele gemeinschaftliche Unternehmen verursachen aber reine Vermögensschäden.

Ein reiner Vermögensschaden liegt beispielsweise vor, wenn:

  • eine Frist falsch berechnet wird,
  • eine Beratung zu einem finanziellen Verlust führt,
  • eine wichtige Information nicht weitergegeben wird,
  • ein Projekt falsch geplant wird,
  • eine Datenübertragung zu einem wirtschaftlichen Schaden führt,
  • ein Auftrag wegen eines Organisationsfehlers verloren geht.

Für solche Risiken kann eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich sein.

Das ist besonders wichtig für:

  • Beratungsgenossenschaften,
  • Planungs- und Architekturprojekte,
  • Bildungsanbieter,
  • Agenturen,
  • Buchhaltungs- oder Verwaltungsdienstleistungen,
  • IT- und Plattformprojekte,
  • Organisations- und Projektberatung.

Die Versicherungssumme sollte zum möglichen Schaden passen. Ein Auftrag mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung kann eine deutlich höhere Deckung erfordern als ein kleiner Einzelauftrag.


Produkthaftpflicht

Wer eigene Produkte herstellt, bearbeitet, vertreibt oder importiert, muss mögliche Produktschäden prüfen.

Mögliche Fälle sind:

  • ein Lebensmittel verursacht eine gesundheitliche Beeinträchtigung,
  • ein technisches Gerät funktioniert fehlerhaft,
  • ein Bauteil verursacht einen Folgeschaden,
  • eine Anleitung enthält einen sicherheitsrelevanten Fehler,
  • ein Produkt muss zurückgerufen werden.

Die Produkthaftpflicht ist häufig Bestandteil einer Betriebshaftpflicht. Das sollte aber nicht vorausgesetzt werden.

Klären Sie insbesondere:

  • Welche Produkte sind genannt?
  • Sind Zulieferteile eingeschlossen?
  • Gilt der Schutz für den gesamten Vertriebsraum?
  • Sind Rückrufkosten versichert?
  • Sind Schäden durch Veränderungen am Produkt ausgeschlossen?
  • Gibt es besondere Sicherheits- und Prüfpflichten?

Cyberversicherung und Datenschutz

Digitale Genossenschaften verarbeiten häufig personenbezogene Daten, Zahlungsinformationen, Projektunterlagen und interne Kommunikation.

Mögliche Schäden entstehen durch:

  • Phishing,
  • gestohlene Zugangsdaten,
  • Ransomware,
  • Ausfall eines Cloud-Dienstes,
  • versehentliche Veröffentlichung von Daten,
  • Manipulation einer Plattform,
  • betrügerische Zahlungsanweisungen,
  • Verlust oder Diebstahl eines Endgeräts.

Eine Cyberversicherung kann je nach Tarif beispielsweise Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Krisenkommunikation, Rechtsberatung und Betriebsunterbrechung abdecken.

Die BaFin weist darauf hin, dass Cyberversicherungen nicht standardisiert sind und sich Leistungsumfang, Ausschlüsse, Entschädigungsgrenzen und Kosten erheblich unterscheiden können.

Eine Cyberversicherung ersetzt keine IT-Sicherheit. Das BSI empfiehlt unter anderem:

  • starke und individuelle Passwörter,
  • Mehrfaktor-Authentifizierung,
  • regelmäßige Updates,
  • getrennte Sicherungskopien,
  • eingeschränkte Zugriffsrechte,
  • Notfallpläne,
  • Schulungen für alle beteiligten Personen.

Viele Cyberversicherungen verlangen solche Schutzmaßnahmen als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Bei einer Datenschutzverletzung können zusätzlich gesetzliche Melde- und Informationspflichten bestehen. Die Versicherung übernimmt diese Verantwortung nicht automatisch.


Inhalts-, Elektronik- und Sachversicherung

Eine Inhaltsversicherung schützt bewegliche Sachen des Unternehmens gegen bestimmte Gefahren.

Dazu können gehören:

  • Möbel,
  • Computer,
  • Server,
  • Werkzeuge,
  • Waren,
  • Maschinen,
  • Lagerbestände,
  • Büroausstattung.

Für digitale Teams ist häufig eine Elektronikversicherung interessant. Sie kann je nach Vertrag Schäden durch Bedienungsfehler, technische Defekte, Überspannung, Diebstahl oder bestimmte äußere Einwirkungen abdecken.

Wichtig ist die Abgrenzung zum privaten Versicherungsschutz.

Ein Laptop, der einer Genossenschaft gehört und im Homeoffice verwendet wird, ist nicht automatisch über die Hausratversicherung der dort wohnenden Person geschützt.

Klären Sie:

  • Wem gehört das Gerät?
  • Wo wird es eingesetzt?
  • Wer darf es mitnehmen?
  • Ist das Homeoffice eingeschlossen?
  • Gilt der Schutz bei Reisen?
  • Sind Cloud-Daten oder nur die Hardware versichert?
  • Wie wird der aktuelle Wert berechnet?

Betriebsunterbrechung

Ein Schaden kann nicht nur Reparaturkosten verursachen. Wenn der Betrieb ausfällt, fehlen möglicherweise Einnahmen, während Miete, Gehälter, Leasingraten und andere Kosten weiterlaufen.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann je nach Vertragsgestaltung folgende Positionen berücksichtigen:

  • entgangener Gewinn,
  • fortlaufende Fixkosten,
  • zusätzliche Kosten für eine Ersatzlösung,
  • Wiederaufnahme des Betriebs,
  • Kosten für Ausweichräume,
  • verlängerte Projektlaufzeiten.

Die Versicherung greift normalerweise nur, wenn die Unterbrechung durch ein versichertes Ereignis ausgelöst wurde.

Ein allgemeiner Umsatzrückgang, ein verlorener Auftrag oder eine interne Fehlentscheidung sind nicht automatisch versichert.

Für kleine Genossenschaften kann auch eine eigene Liquiditätsreserve sinnvoller sein als eine umfassende Unterbrechungspolice. Das sollte anhand der tatsächlichen Abhängigkeit von einzelnen Aufträgen und Systemen entschieden werden.


D&O-Versicherung für Vorstand und Geschäftsführung

Vorstandsmitglieder können persönlich für Pflichtverletzungen verantwortlich gemacht werden. Das betrifft beispielsweise:

  • verspätete Insolvenzanträge,
  • fehlerhafte Steuer- oder Sozialversicherungspflichten,
  • unzureichende Kontrolle von Risiken,
  • Verstöße gegen Satzung oder Gesetz,
  • fehlerhafte Investitionsentscheidungen,
  • mangelhafte Überwachung von Dienstleistern,
  • unzureichende Organisation des Geschäftsbetriebs.

Eine D&O-Versicherung kann Vorstands- und gegebenenfalls Aufsichtsratsmitglieder gegen bestimmte persönliche Vermögensschäden aus ihrer Organstellung absichern.

Sie schützt nicht vor vorsätzlichem Fehlverhalten und ersetzt keine ordnungsgemäße Geschäftsführung.

Bei einer Genossenschaft sollte geklärt werden:

  • Sind Vorstand und Aufsichtsrat versichert?
  • Gilt der Schutz auch für frühere Organmitglieder?
  • Sind Innen- und Außenansprüche erfasst?
  • Gibt es eine Nachmeldefrist?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Sind Tochtergesellschaften oder Projektgesellschaften eingeschlossen?
  • Wer entscheidet im Schadenfall über die Interessenvertretung?

Gerade in kleinen Genossenschaften konzentrieren sich oft viele Aufgaben auf wenige Personen. Dadurch kann das persönliche Haftungsrisiko steigen.


Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann Kosten für bestimmte rechtliche Auseinandersetzungen übernehmen.

Mögliche Bereiche sind:

  • Vertragsstreitigkeiten,
  • Arbeitsrecht,
  • Miet- und Grundstücksfragen,
  • Steuerrecht,
  • Verwaltungsrecht,
  • Strafrechtsschutz im beruflichen Zusammenhang.

Rechtsschutzversicherungen haben häufig Wartezeiten, Ausschlüsse und Begrenzungen. Bereits laufende oder absehbare Streitigkeiten sind normalerweise nicht versichert.

Eine Rechtsschutzversicherung ersetzt außerdem keine laufende rechtliche Prüfung von Verträgen und Satzung.


Persönliche Absicherung der Mitglieder

Die Genossenschaft kann den Geschäftsbetrieb versichern. Sie ersetzt aber nicht automatisch die persönliche Absicherung der Menschen, die dort arbeiten.

Selbstständig tätige Mitglieder sollten insbesondere prüfen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Altersvorsorge,
  • Berufsunfähigkeit,
  • Krankentagegeld,
  • persönliche Unfallversicherung,
  • eigene Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht,
  • Absicherung der Familie.

Vorstandsmitglieder sollten außerdem klären, ob ihre gesetzliche Unfallversicherung ausreicht oder eine freiwillige Unternehmerversicherung sinnvoll ist.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten die normalen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Die Genossenschaft sollte nicht versuchen, eine Beschäftigung allein durch eine Mitgliedschaft anders zu bezeichnen.


Wer muss in der Police genannt sein?

Die Genossenschaft sollte nicht nur den Namen der Organisation versichern lassen. In den Unterlagen muss klar sein, welche Personen und Tätigkeiten eingeschlossen sind.

Besonders zu prüfen sind:

  • die eingetragene Genossenschaft selbst,
  • Vorstandsmitglieder,
  • Aufsichtsratsmitglieder,
  • Beschäftigte,
  • Mitglieder bei Tätigkeiten für die Genossenschaft,
  • freie Mitarbeitende,
  • Ehrenamtliche,
  • Subunternehmer,
  • Projektpartner,
  • Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen.

Ein Mitglied ist nicht automatisch versichert, nur weil es Mitglied ist.

Entscheidend ist, ob die Person in der versicherten Tätigkeit für die Genossenschaft handelt. Private Aufträge, eigene Nebenunternehmen und selbstständige Tätigkeiten außerhalb des genossenschaftlichen Auftrags müssen getrennt betrachtet werden.


Besondere Risiken in einer Genossenschaft

Interne Zuständigkeiten schützen nicht automatisch nach außen

Die Satzung kann Aufgaben verteilen und bestimmte Geschäfte von einer Zustimmung abhängig machen. Gegenüber Dritten wirken interne Beschränkungen aber nicht immer so, wie das Team es erwartet.

Die Versicherung sollte daher nicht nur auf interne Freigaberegeln vertrauen. Sie muss die tatsächliche Vertretungs- und Geschäftspraxis abbilden.

Mitglieder arbeiten in mehreren Rollen

Eine Person kann gleichzeitig:

  • Mitglied,
  • Beschäftigte,
  • Vorstandsmitglied,
  • Auftragnehmerin,
  • Kundin,
  • Lieferantin oder
  • ehrenamtlich Tätige

sein.

Für jede Rolle können andere Versicherungs- und Haftungsfragen gelten.

Vor der Eintragung

Vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister besteht die eingetragene Genossenschaft noch nicht in ihrer späteren Rechtsform. Verträge und Versicherungen während der Gründungsphase müssen deshalb eindeutig auf den tatsächlichen Vertragspartner ausgestellt werden.

Lassen Sie vorläufige Deckungen schriftlich bestätigen. Eine mündliche Zusage eines Vermittlers reicht nicht aus.


So erstellt das Team eine Risikoübersicht

Für jedes wesentliche Risiko sollte das Team sechs Punkte festhalten:

  1. Was kann passieren?
  2. Wer wäre betroffen?
  3. Wie hoch könnte der finanzielle Schaden sein?
  4. Wie wahrscheinlich ist das Ereignis?
  5. Welche vorbeugenden Maßnahmen gibt es?
  6. Welche Versicherung übernimmt welchen Teil des Risikos?

Zusätzlich sollten Sie angeben:

  • verantwortliche Person,
  • vorhandene Vertragsbedingungen,
  • Selbstbeteiligung,
  • Versicherungssumme,
  • Ausschlüsse,
  • nächster Prüftermin.

Eine einfache Risikokategorie kann helfen:

Existenzbedrohende Risiken

Diese Risiken sollten möglichst versichert oder anderweitig eindeutig abgesichert werden.

Beispiele sind hohe Personenschäden, große Haftpflichtforderungen, längere Betriebsausfälle oder schwerwiegende Cyberangriffe.

Häufige, aber begrenzte Schäden

Diese Schäden können teilweise über Rücklagen getragen werden.

Beispiele sind kleinere Geräteschäden, geringe Selbstbeteiligungen oder kurzfristige Reparaturen.

Nicht versicherbare oder bewusst getragene Risiken

Manche Risiken sind ausgeschlossen, zu teuer oder nicht sinnvoll versicherbar. Sie müssen dann durch Regeln, Rücklagen, Kontrollen oder eine bewusste Entscheidung getragen werden.


Worauf sollte das Team beim Versicherungsangebot achten?

Vergleichen Sie Angebote nicht nur nach dem Jahresbeitrag.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Versicherungssumme,
  • Jahreshöchstleistung,
  • Selbstbeteiligung,
  • versicherte Personen,
  • versicherte Tätigkeiten,
  • räumlicher Geltungsbereich,
  • weltweite oder europäische Tätigkeit,
  • Arbeit im Homeoffice,
  • Tätigkeit von Subunternehmern,
  • Ausschlüsse,
  • Wartezeiten,
  • Nachmeldefristen,
  • Meldefristen bei Schäden,
  • Obliegenheiten zur IT-Sicherheit,
  • Umgang mit grober Fahrlässigkeit,
  • Schutz bei Änderung des Geschäftsmodells.

Bei Berufs- und D&O-Versicherungen ist außerdem wichtig, ob das Anspruchserhebungsprinzip gilt. Dann kann entscheidend sein, wann ein Anspruch gemeldet wird und ob eine Nachmeldefrist besteht.

Lassen Sie sich unklare Begriffe schriftlich erklären.


Was ist im Schadenfall zu tun?

Ein Schaden sollte nicht erst gemeldet werden, wenn alle Einzelheiten geklärt sind.

Ein sinnvoller Ablauf ist:

  1. Menschen schützen und den Schaden begrenzen.
  2. Beweise und Dokumente sichern.
  3. Zeitpunkt und Ablauf schriftlich festhalten.
  4. Den Versicherer nach den Vertragsbedingungen unverzüglich informieren.
  5. Keine verbindlichen Anerkenntnisse oder Zahlungen ohne Rücksprache abgeben, soweit dies nach dem Vertrag erforderlich ist.
  6. Bei Cybervorfällen IT-Fachleute und gegebenenfalls Datenschutzverantwortliche einschalten.
  7. Eine Person als zentrale Ansprechpartnerin benennen.
  8. Alle Gespräche, Fristen und Entscheidungen dokumentieren.

Nach § 30 VVG ist ein Versicherungsfall grundsätzlich unverzüglich anzuzeigen. Für Haftpflichtfälle gelten zusätzliche Regelungen.

Eine Versicherung kann außerdem verlangen, dass bestimmte Maßnahmen eingehalten werden. Wer beispielsweise vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen dauerhaft ignoriert, riskiert Einschränkungen des Versicherungsschutzes.


Kosten planen, ohne sich zu überversichern

Die Beiträge hängen unter anderem ab von:

  • Branche,
  • Umsatz,
  • Anzahl der Beschäftigten,
  • Lohnsumme,
  • Zahl und Art der Mitglieder,
  • Schadenvorgeschichte,
  • Versicherungssumme,
  • Selbstbeteiligung,
  • Tätigkeitsgebiet,
  • Datenmenge,
  • Räumen, Fahrzeugen und Geräten.

Es gibt deshalb keinen seriösen Einheitspreis für die Versicherung eines gemeinschaftlichen Unternehmens.

Planen Sie getrennt:

  • gesetzliche Unfallversicherung und Sozialabgaben,
  • Betriebshaftpflicht,
  • Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht,
  • Cyberversicherung,
  • Sach- und Elektronikschutz,
  • D&O-Versicherung,
  • persönliche Absicherung,
  • Selbstbeteiligungen,
  • Liquiditätsreserve für nicht versicherte Schäden.

Für kleine Unternehmen ist eine hohe Selbstbeteiligung manchmal günstiger. Sie darf aber nicht so hoch sein, dass ein gewöhnlicher Schaden die Zahlungsfähigkeit gefährdet.

Fordern Sie mehrere Angebote mit exakt derselben Tätigkeitsbeschreibung an. Sonst vergleichen Sie möglicherweise unterschiedliche Leistungsumfänge statt unterschiedlicher Preise.


Praxisbeispiel: Eine digitale Dienstleistungsgenossenschaft

Sechs selbstständige Fachkräfte gründen eine Genossenschaft. Sie wollen gemeinsam Kundenaufträge gewinnen, Projektverwaltung anbieten und digitale Dienstleistungen abrechnen.

Das Team arbeitet überwiegend von zu Hause aus. Es gibt zunächst keine eigenen Geschäftsräume und keine eigenen Fahrzeuge.

Bei der Risikoanalyse werden folgende Punkte festgestellt:

Beratungsfehler

Ein Fehler in der Projektplanung könnte einem Kunden einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen.

Das Team prüft deshalb eine Vermögensschadenhaftpflicht und beschreibt dem Versicherer die tatsächlichen Beratungsleistungen genau.

Personen- und Sachschäden

Bei einzelnen Kundenterminen können trotzdem Personen- oder Sachschäden entstehen.

Dafür wird eine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Versicherungssumme abgeschlossen.

Cyberangriff

Die Genossenschaft speichert Kundendaten und Projektunterlagen in mehreren Cloud-Diensten. Ein kompromittiertes Konto könnte den Geschäftsbetrieb und mehrere Kunden betreffen.

Das Team führt zunächst Mehrfaktor-Authentifizierung, getrennte Sicherungskopien und ein Notfallverfahren ein. Danach wird geprüft, welche Cyberversicherung zu diesen Strukturen passt.

Geräteverlust

Die Laptops gehören teilweise der Genossenschaft, teilweise den Mitgliedern.

Das Team dokumentiert Eigentum, Nutzung und Aufbewahrungsorte. Dadurch wird klar, welche Geräte über die Genossenschaft und welche über die jeweiligen Mitglieder abgesichert werden müssen.

Persönliche Haftung des Vorstands

Der Vorstand übernimmt zusätzlich Verwaltungs- und Finanzaufgaben. Das Team prüft eine D&O-Versicherung und legt interne Freigaben für größere Zahlungen fest.

Unfallversicherung

Sobald Beschäftigte eingestellt werden, meldet die Genossenschaft das Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger an. Für die selbstständig tätigen Vorstandsmitglieder wird geprüft, ob eine freiwillige Unternehmerversicherung sinnvoll ist.

Bei der ersten Angebotsrunde stellt sich heraus, dass eine private Berufsversicherung eines Mitglieds die Tätigkeit für die Genossenschaft nicht einschließt. Das Mitglied passt seine eigene Versicherung an.

Das Beispiel zeigt, dass nicht eine einzelne Police alle Risiken löst. Erst die Kombination aus Versicherung, klaren Zuständigkeiten, IT-Sicherheit und finanzieller Reserve ergibt einen belastbaren Schutz.


Zielgruppenspezifische Hinweise

Für Worker-Coops

Prüfen Sie Unfallversicherung, Arbeitsschutz, Arbeitsverträge und die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Mitarbeit besonders sorgfältig.

Für Plattformgenossenschaften

Cyberversicherung, Datenschutz, Vermögensschadenhaftpflicht und Ausfallkonzepte sind oft wichtiger als eine umfangreiche klassische Sachversicherung.

Für Dorfläden, Cafés und gemeinschaftliche Verkaufsstellen

Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Inhaltsversicherung, Kühlgeräte, Warenbestände, Einbruch und Betriebsunterbrechung sollten gemeinsam betrachtet werden.

Für Energie- und Infrastrukturprojekte

Neben Haftpflicht und D&O können Gebäude, technische Anlagen, Umweltrisiken, Bauphase, Netzanschlüsse und längere Ausfälle relevant sein.

Für Multi-Stakeholder-Genossenschaften

Definieren Sie für jede Mitgliedergruppe, wann sie im Auftrag der Genossenschaft handelt und wann sie auf eigene Rechnung tätig ist.

Für Remote-First-Teams

Achten Sie auf Homeoffice, Auslandsaufenthalte, private Geräte, Cloud-Dienste und die territoriale Reichweite der Versicherung.

Für Menschen im Leistungsbezug

Versicherungsbeiträge, Selbstbeteiligungen und Rücklagen gehören in die Finanzplanung. Die gewählte Versicherung sollte mit den tatsächlichen Einnahmen und der Gründungsphase vereinbar sein.


Häufige Fehler

Nur die Betriebshaftpflicht abschließen

Sie schützt nicht automatisch vor Beratungsfehlern, Cyberangriffen, Vorstandsansprüchen oder Betriebsausfällen.

Private Versicherungen verwenden

Eine private Haftpflicht, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung deckt die Tätigkeit eines Unternehmens nicht automatisch ab.

Den Versicherungsschutz falsch beschreiben

Wenn das Unternehmen als „Beratung“ gemeldet wird, tatsächlich aber Software betreibt, Daten verarbeitet oder Produkte vermittelt, kann eine Deckungslücke entstehen.

Mitglieder mit Beschäftigten gleichsetzen

Mitgliedschaft, Vorstandstätigkeit, Arbeitsverhältnis und freie Mitarbeit sind unterschiedliche Rechtsverhältnisse.

Zu niedrige Versicherungssummen wählen

Die günstigste Police kann im Ernstfall unzureichend sein, wenn ein einzelner Schaden die Versicherungssumme übersteigt.

Ausschlüsse nicht lesen

Besonders wichtig sind Ausschlüsse für grobe Fahrlässigkeit, Datenschutz, Auslandsarbeit, Subunternehmer, bestimmte Produkte und reine Vermögensschäden.

Sicherheitsvorgaben ignorieren

Fehlende Backups, veraltete Software oder gemeinsam genutzte Passwörter können bei einer Cyberversicherung problematisch werden.

Schäden zu spät melden

Eine verspätete Meldung kann die Regulierung erschweren. Im Zweifel sollte der Versicherer frühzeitig informiert werden.

Versicherungen nicht aktualisieren

Neue Mitarbeitende, neue Standorte, höhere Umsätze, zusätzliche Länder oder neue Dienstleistungen müssen dem Versicherer gemeldet und geprüft werden.

Versicherung als Ersatz für Organisation betrachten

Keine Police ersetzt Vier-Augen-Prinzip, Zugriffskontrollen, Vertragsprüfung, Backups und nachvollziehbare Entscheidungen.


Nächste Schritte

  1. Alle Tätigkeiten des Unternehmens vollständig aufschreiben.
  2. Mitglieder, Beschäftigte, Vorstandsmitglieder und freie Mitarbeitende getrennt erfassen.
  3. Personen-, Sach-, Vermögens-, Cyber- und Ausfallrisiken sammeln.
  4. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen prüfen.
  5. Zuständigen Unfallversicherungsträger ermitteln.
  6. Eigentum an Geräten, Fahrzeugen und Waren dokumentieren.
  7. Bestehende private Versicherungen auf berufliche Ausschlüsse prüfen.
  8. Versicherungssummen anhand realistischer Schadenshöhen festlegen.
  9. Vergleichbare Angebote bei mehreren Versicherern oder einer unabhängigen Beratung einholen.
  10. Ausschlüsse und Obliegenheiten schriftlich erklären lassen.
  11. Entscheidung von Vorstand und gegebenenfalls Aufsichtsrat dokumentieren.
  12. Versicherungsnachweise zentral und sicher speichern.
  13. Einen Schadenmelde- und Notfallplan erstellen.
  14. Die Policen mindestens einmal jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung prüfen.

Direkte Handlungsaufforderung

Erstellen Sie heute eine einfache Risikoliste mit drei Spalten:

  • mögliches Ereignis,
  • möglicher Höchstschaden,
  • vorgesehene Absicherung.

Beginnen Sie mit den drei Risiken, die das Unternehmen wirtschaftlich am stärksten gefährden könnten.

Beschreiben Sie anschließend für Versicherer nicht nur die Rechtsform, sondern die tatsächliche Tätigkeit. Nennen Sie Mitglieder, Beschäftigte, Kundengruppen, Daten, Geräte, Räume, Fahrzeuge, Länder und erwartete Umsätze.

Eine gute Versicherungslösung ist nicht die mit den meisten Bausteinen. Sie ist die, bei der das Gründungsteam genau weiß, welches Risiko abgesichert ist, welches Risiko selbst getragen wird und wer im Schadenfall handeln muss.


Stand: September 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine praktische Orientierung und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Die Anforderungen können je nach Branche, Tätigkeit, Bundesland und Vertragsgestaltung abweichen. Für Österreich und die Schweiz gelten teilweise andere gesetzliche Regelungen. Prüfen Sie Pflichtversicherungen immer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, Kammer, Aufsichtsbehörde oder einem qualifizierten Versicherungsberater.

Häufige Fragen

Ersetzt die Betriebshaftpflicht der Genossenschaft meine private Haftpflichtversicherung?
Nein. Die Betriebshaftpflicht deckt ausschließlich Schäden ab, die im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die Genossenschaft entstehen. Private Risiken müssen weiterhin über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
Müssen alle Mitglieder einer Genossenschaft unfallversichert sein?
Für Personen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (Angestellte) für die Genossenschaft arbeiten, besteht eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaft. Für rein investierende oder ehrenamtliche Mitglieder gelten andere Regeln, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Begriffe

D&O-Versicherung
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (wie Vorstände und Aufsichtsräte), die bei Pflichtverletzungen vor persönlicher Inanspruchnahme schützt.
Statusfeststellungsverfahren
Ein formelles Verfahren der Deutschen Rentenversicherung zur rechtsverbindlichen Klärung, ob eine Person eine Beschäftigung als selbstständig Tätiger oder als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ausübt.