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Das Gründungsgutachten bei Genossenschaften: Ablauf und Vorbereitung

Das Gründungsgutachten ist eine gesetzliche Pflichtprüfung bei der Gründung einer Genossenschaft. Erfahren Sie sachlich und praxisnah, was geprüft wird, wie Sie sich optimal vorbereiten und welche Schritte jetzt notwendig sind.

Inhalt

Kurze Antwort

Das Gründungsgutachten ist eine gesetzlich erforderliche gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes vor der Eintragung einer neuen Genossenschaft in das Genossenschaftsregister.

Dafür führt der Prüfungsverband eine Gründungsprüfung durch. Er untersucht insbesondere, ob das geplante Unternehmen wirtschaftlich nachvollziehbar aufgebaut ist, die Finanzierung plausibel erscheint, die Satzung zur Genossenschaft und ihrem Förderzweck passt und die vorgesehenen Verantwortlichen grundsätzlich geeignet sind.

Am Ende beantwortet das Gutachten die zentrale gesetzliche Frage: Ist nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange ihrer Mitglieder oder Gläubiger zu befürchten? Genau diese gutachtliche Äußerung verlangt § 11 GenG für die Registeranmeldung.

Einfach gesagt: Der Prüfungsverband kontrolliert vor dem Start, ob hinter Satzung und Geschäftsidee ein nachvollziehbares, finanzierbares und genossenschaftlich zulässiges Unternehmen steht.

Einfache Erklärung

Eine Gruppe kann eine hervorragende Idee haben und trotzdem wirtschaftlich schlecht vorbereitet sein.

Angenommen, zwölf Menschen wollen gemeinsam eine regionale Reparaturwerkstatt aufbauen.

Die Idee klingt zunächst plausibel:

  • Mitglieder erhalten Reparaturleistungen.
  • Werkzeuge und Räume werden gemeinsam finanziert.
  • Fachkräfte arbeiten in der Werkstatt.
  • Überschüsse bleiben im Unternehmen.

Für eine Gründungsprüfung reichen solche Aussagen allerdings nicht.

Der Prüfungsverband muss unter anderem verstehen können:

  • Wie viele Kunden beziehungsweise Mitglieder werden benötigt?
  • Welche Umsätze werden erwartet?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Wie viel Kapital ist zum Start erforderlich?
  • Woher kommt dieses Kapital?
  • Was passiert, wenn weniger Mitglieder beitreten als geplant?
  • Wer führt das Unternehmen?
  • Besitzen diese Personen die erforderlichen Fähigkeiten?
  • Wie werden die Mitglieder durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb tatsächlich gefördert?

Das Gründungsgutachten ist damit keine Bewertung einer schönen Idee.

Es bewertet die Plausibilität des daraus geplanten Unternehmens.

Gründungsprüfung und Gründungsgutachten sind nicht dasselbe

Die Begriffe werden häufig vermischt.

Gründungsprüfung

Das ist der gesamte Prüfungsprozess. Der Prüfungsverband analysiert Satzung, Geschäftsplan, Finanzplanung, Verantwortliche und weitere Unterlagen und stellt gegebenenfalls Rückfragen.

Gründungsgutachten

Das ist die gutachtliche Äußerung, die aus dieser Prüfung hervorgeht.

Der DGRV beschreibt die Prüfung als Untersuchung der rechtlichen, wirtschaftlichen, persönlichen, organisatorischen und steuerlichen Aspekte des Gründungsvorhabens. Das Gutachten fasst anschließend das Ergebnis im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung der Mitglieder oder Gläubiger zusammen.

Warum gibt es diese Prüfung überhaupt?

Eine Genossenschaft kann Geld vieler Menschen bündeln.

Mitglieder können Geschäftsanteile einzahlen, zusätzliche Leistungen erbringen oder wirtschaftlich von Entscheidungen des Unternehmens abhängig werden.

Gläubiger wiederum schließen Verträge mit einer Gesellschaft, die sich gerade erst im Aufbau befindet.

Der Gesetzgeber verlangt deshalb vor der Registereintragung eine unabhängige Prüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband.

Das Ziel besteht nicht darin, jede unternehmerische Unsicherheit auszuschließen.

Unternehmen können trotz sorgfältiger Planung scheitern.

Der DGRV weist ausdrücklich darauf hin, dass auch ein positives Gründungsgutachten keine Erfolgsgarantie und keine Garantie für ein risikoarmes Geschäftsmodell darstellt.

Es geht vielmehr darum, erkennbare gravierende Mängel bereits vor der Eintragung aufzudecken.

Ohne Gutachten keine normale Registereintragung

Für die Anmeldung zum Genossenschaftsregister verlangt § 11 GenG unter anderem zwei Dokumente des Prüfungsverbandes:

Bescheinigung über die Zulassung zum Beitritt

Der Prüfungsverband bestätigt, dass die neue Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist.

Gutachtliche Äußerung

Der Verband beurteilt, ob aufgrund der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse eine Gefährdung der Mitglieder oder Gläubiger zu befürchten ist.

Diese beiden Dokumente sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Die Mitgliedschaft beziehungsweise Zulassung zum Prüfungsverband ersetzt nicht das Gründungsgutachten.

Und das Gutachten ersetzt nicht die Zulassungsbescheinigung.

Für die Registeranmeldung werden beide benötigt.

Wer erstellt das Gutachten?

Das Gründungsgutachten wird von einem genossenschaftlichen Prüfungsverband erstellt.

Die spätere Genossenschaft muss einem solchen Verband angehören. Auch die laufenden gesetzlichen Prüfungen einer eingetragenen Genossenschaft werden grundsätzlich durch den Verband durchgeführt, dem sie angehört.

Für Gründungsteams empfiehlt es sich deshalb, den geeigneten Prüfungsverband frühzeitig einzubeziehen.

Nicht erst dann, wenn Satzung, Geschäftsplan und Finanzplanung bereits vermeintlich endgültig fertig sind.

Die DGRV-Gründungsplattform empfiehlt ausdrücklich, die Geschäftsidee zunächst mit der Gründungsberatung eines regionalen Prüfungsverbandes zu besprechen und anschließend Geschäftsplan und Satzung weiterzuentwickeln.

Wann findet die eigentliche Gründungsprüfung statt?

Der formelle Ablauf besteht typischerweise aus:

  1. Vorbereitung des Gründungskonzepts
  2. Abstimmung mit einem Prüfungsverband
  3. Erstellung von Geschäftsplan und Satzungsentwurf
  4. Gründungsversammlung
  5. formelle Gründungsprüfung
  6. Gründungsgutachten und Zulassungsbescheinigung
  7. notarielle Registeranmeldung
  8. Prüfung durch das Registergericht
  9. Eintragung in das Genossenschaftsregister

Die offizielle DGRV-Gründungsplattform fasst die formale Gründung entsprechend als Gründungsversammlung, Gründungsprüfung und Registrierung zusammen.

Viele Fragen sollten allerdings schon lange vor der formellen Prüfung mit dem Verband geklärt werden.

Das kann später erhebliche Korrekturschleifen vermeiden.

Was prüft der Prüfungsverband?

Die Prüfung beschränkt sich nicht auf die Frage, ob eine Bilanz mathematisch richtig gerechnet wurde.

Mehrere Bereiche greifen ineinander.

Der genossenschaftliche Förderzweck

Eine Genossenschaft benötigt einen gesetzlich zulässigen Förderzweck.

Nach § 1 GenG muss ihr Zweck darauf gerichtet sein, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.

Der Prüfungsverband wird deshalb wissen wollen:

Wer sind die Mitglieder?

Was macht die Genossenschaft für diese Mitglieder?

Wie geschieht diese Förderung durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb?

Beispiel:

Eine Energiegenossenschaft sammelt nicht einfach Kapital für irgendeine Investition.

Es muss nachvollziehbar sein, worin die genossenschaftliche Förderung ihrer Mitglieder besteht.

Der DGRV nennt gerade Konstruktionen kritisch, bei denen kaum Fördergeschäfte mit den Mitgliedern vorgesehen sind oder die genossenschaftliche Struktur überwiegend für andere Zwecke verwendet wird.

Die Satzung

Die Satzung muss rechtlich zulässig und auf das tatsächliche Geschäftsmodell abgestimmt sein.

Geprüft werden beispielsweise Regelungen zu:

  • Zweck und Unternehmensgegenstand
  • Mitgliedschaft
  • Geschäftsanteilen
  • Einzahlungspflichten
  • Rücklagen
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Generalversammlung
  • Vertretung
  • Mitgliederaustritt
  • möglichen Nachschusspflichten

§ 7 GenG verlangt beispielsweise ausdrücklich Regelungen zur Höhe des Geschäftsanteils, zu den darauf zu leistenden Einzahlungen und zur gesetzlichen Rücklage.

Eine Satzung aus einem beliebigen Muster sollte deshalb nicht einfach übernommen werden.

Sie muss zum Unternehmen passen, das tatsächlich aufgebaut werden soll.

Das Geschäftsmodell

Der Prüfungsverband betrachtet, wie die Genossenschaft ihr Geld verdienen beziehungsweise ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft finanzieren soll.

Bei einer gemeinschaftlichen Werkstatt könnte beispielsweise geprüft werden:

  • Welche Leistungen werden angeboten?
  • Wer bezahlt dafür?
  • Welche Preise sind vorgesehen?
  • Welche Auslastung wird benötigt?
  • Welche Wettbewerber existieren?
  • Welche Maschinen werden benötigt?
  • Welche laufenden Kosten entstehen?
  • Welche Kompetenzen besitzt das Team?

Eine Aussage wie:

„Es gibt großes Interesse an nachhaltigen Reparaturen.“

reicht dafür nicht.

Aus dem Geschäftsplan muss erkennbar werden, wie aus diesem Interesse tatsächlich Umsätze beziehungsweise tragfähige Förderleistungen entstehen sollen.

Die Finanzplanung

Dieser Teil gehört zu den wichtigsten Bereichen der Gründungsprüfung.

Der Prüfungsverband betrachtet insbesondere:

  • Kapitalbedarf
  • Finanzierung
  • Umsatzerwartungen
  • laufende Kosten
  • Investitionen
  • Liquidität
  • Ergebnisentwicklung
  • Mitgliederentwicklung
  • Reserven und Risiken

Der DGRV empfiehlt für die Gründungsprüfung eine mindestens dreijährige Wirtschafts-, Finanz- und Erfolgsplanung. Diese soll auf plausiblen Annahmen zu Absatz, Umsatz, Mitgliederentwicklung und Finanzierungsbedarf beruhen.

Die drei Jahre sind dabei eine Empfehlung aus der Prüfungspraxis und keine allgemeine gesetzliche Mindestlaufzeit für jeden Geschäftsplan.

Plausibilität ist wichtiger als schöne Zahlen

Ein Prüfungsverband erwartet nicht, dass ein Gründer die Zukunft exakt vorhersagen kann.

Er erwartet aber nachvollziehbare Annahmen.

Beispiel:

Schwache Planung

„Im ersten Jahr rechnen wir mit 1.000 Mitgliedern.“

Es fehlt jede Erklärung.

Bessere Planung

„Zum Start liegen 120 dokumentierte Interessensbekundungen vor. Im ersten Jahr planen wir mit 250 Mitgliedern. Die Gewinnung soll über drei bereits bestehende regionale Partnerorganisationen und zwei öffentliche Informationsveranstaltungen erfolgen.“

Jetzt lässt sich die Annahme überprüfen.

Dasselbe gilt für Umsatz und Kosten.

Schwach

„Marketing: 2.000 Euro.“

Besser

Die geplanten Maßnahmen, Preise und Zeiträume werden erläutert oder mit Angeboten beziehungsweise nachvollziehbaren Erfahrungswerten belegt.

Der Prüfungsverband kann für nicht offensichtlich nachvollziehbare Planungsansätze entsprechende Nachweise verlangen. Ein Prüfungsverband nennt hierzu ausdrücklich Belege für Erlös-, Kosten-, Investitions- und Fördermittelannahmen als Bestandteil einer ordentlichen Gründungsprüfung.

Besonders wichtig ist die Liquidität

Gewinn und Liquidität sind nicht dasselbe.

Eine Genossenschaft kann auf dem Papier für das Gesamtjahr einen Gewinn erwarten und trotzdem im April kein Geld mehr haben.

Beispiel:

Die Genossenschaft investiert bereits im Januar:

  • 60.000 Euro in Maschinen
  • 20.000 Euro in Einrichtung
  • 15.000 Euro in Waren
  • 10.000 Euro in Kautionen und Nebenkosten

Die geplanten Umsätze entstehen aber erst mehrere Monate später.

Dann muss geklärt sein, wie dieser Zeitraum finanziert wird.

Das Gründungsgutachten betrachtet deshalb nicht nur, ob das Unternehmen irgendwann Gewinne erzielen könnte.

Entscheidend ist auch, ob es bis dahin zahlungsfähig bleiben kann.

Wie viel Eigenkapital braucht eine Genossenschaft?

Anders als bei einer GmbH schreibt das Genossenschaftsgesetz kein allgemeines Mindeststammkapital von beispielsweise 25.000 Euro vor.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Genossenschaft ohne ausreichendes Kapital sinnvoll gegründet werden kann.

Die notwendige Ausstattung hängt vom konkreten Geschäftsmodell ab.

Eine Beratungsgenossenschaft mit fünf Personen kann einen völlig anderen Kapitalbedarf haben als eine Wohnungs-, Energie- oder Produktionsgenossenschaft.

Der Prüfungsverband wird deshalb prüfen, ob die geplante Kapitalausstattung zum tatsächlichen Vorhaben passt.

Ein genossenschaftlicher Prüfungsverband beschreibt dies treffend als materielle Betrachtung: Entscheidend ist, welches Eigenkapital für das geplante Geschäft tatsächlich benötigt wird und ob ein nachvollziehbares Konzept für dessen Aufbringung besteht.

Mitgliedszahlen werden ebenfalls hinterfragt

Viele Genossenschaftsmodelle hängen wirtschaftlich von einer bestimmten Mitgliederzahl ab.

Beispiel:

Eine Genossenschaft plant:

Geschäftsanteil

500 Euro.

Geplante Mitglieder

400.

Das würde rechnerisch 200.000 Euro an gezeichneten Geschäftsanteilen ergeben, sofern jeder genau einen Anteil vollständig einzahlt.

Die entscheidende Frage lautet aber:

Warum sollen tatsächlich 400 Menschen beitreten?

Der Prüfungsverband kann deshalb untersuchen:

  • Wie viele Interessenten existieren bereits?
  • Wie sollen weitere Mitglieder gewonnen werden?
  • Wie schnell wird mit dem Beitritt gerechnet?
  • Wie hoch ist die tatsächliche Einzahlungspflicht?
  • Was passiert, wenn nur die Hälfte der erwarteten Mitglieder gewonnen wird?

Eine Planung sollte deshalb nicht ausschließlich ein optimistisches Szenario enthalten.

Ein pessimistisches Szenario macht den Geschäftsplan stärker

Ein gutes Gründungsteam fragt nicht nur:

Was passiert, wenn alles funktioniert?

Sondern auch:

Was passiert, wenn es langsamer läuft?

Für die Planung können beispielsweise drei Szenarien betrachtet werden.

Vorsichtiges Szenario

Mitglieder- und Umsatzwachstum bleiben deutlich hinter den Erwartungen.

Basisszenario

Die realistisch erwartete Entwicklung.

Günstiges Szenario

Mitglieder und Nachfrage entwickeln sich besser als angenommen.

Das ist keine gesetzliche Pflicht in genau dieser Form.

Es hilft aber, zentrale Risiken sichtbar zu machen.

Besonders wichtig ist die Frage:

Reicht das Geld auch dann, wenn der Start schlechter läuft als geplant?

Auch die handelnden Personen werden geprüft

Eine Genossenschaft besteht nicht nur aus Satzung und Excel-Dateien.

Menschen müssen das Unternehmen führen.

Deshalb gehört auch die persönliche und fachliche Eignung der vorgesehenen Organmitglieder zur Gründungsprüfung.

Der DGRV berichtet, dass üblicherweise Lebensläufe der zukünftigen Organmitglieder angefordert werden. In Einzelfällen können zusätzlich Zuverlässigkeitserklärungen oder polizeiliche Führungszeugnisse verlangt werden.

Die Anforderungen hängen vom Geschäftsmodell ab.

Für eine kleine Dienstleistungsgenossenschaft werden andere Kompetenzen benötigt als für:

  • eine Bank
  • eine Pflegeeinrichtung
  • einen Lebensmittelproduzenten
  • einen Energieversorger
  • ein Wohnungsunternehmen

Der Verband prüft deshalb nicht abstrakt:

„Hat diese Person einen guten Lebenslauf?“

Sondern:

„Ist das Team in seiner Gesamtheit plausibel in der Lage, dieses konkrete Unternehmen zu führen?“

Niemand muss alles können

Ein Vorstand muss nicht persönlich Buchhalter, Jurist, Programmierer, Verkäufer und Branchenexperte gleichzeitig sein.

Entscheidend ist, ob fehlendes Wissen sinnvoll organisiert wird.

Beispiel:

Das Gründungsteam besitzt hervorragende technische Fachkenntnisse, aber niemand beherrscht Buchhaltung.

Das ist nicht automatisch ein Ausschlusskriterium.

Das Konzept könnte vorsehen:

  • externe Steuerberatung
  • professionelle Buchhaltungssoftware
  • klar definierte interne Finanzverantwortung
  • regelmäßiges Controlling

Dadurch wird aus einer Kompetenzlücke ein organisierter Prozess.

Problematisch wäre dagegen:

„Buchhaltung machen wir später irgendwie.“

Interessenkonflikte können relevant sein

Auch wirtschaftliche Beziehungen innerhalb des Gründungsteams können geprüft werden.

Der DGRV nennt beispielsweise kritische Geschäfte mit Unternehmen oder Personen aus dem Umfeld der Gründer sowie eine weitgehende Auslagerung des operativen Geschäfts ohne ausreichende Einflussmöglichkeiten der Genossenschaft als mögliche Prüfungsthemen.

Ein Beispiel:

Ein Vorstandsmitglied besitzt gleichzeitig privat ein Unternehmen.

Die neue Genossenschaft soll nahezu sämtliche Leistungen dauerhaft bei genau diesem Unternehmen einkaufen.

Das muss nicht automatisch unzulässig sein.

Aber der Prüfungsverband wird nachvollziehen wollen:

  • Warum wurde diese Konstruktion gewählt?
  • Sind Preise marktgerecht?
  • Wer kontrolliert den Vertrag?
  • Welche Abhängigkeit entsteht?
  • Ist die Genossenschaft tatsächlich selbstständig handlungsfähig?
  • Wird der Förderzweck der Mitglieder noch erreicht?

Transparenz ist hier wesentlich besser als der Versuch, solche Beziehungen erst auf Nachfrage zu erklären.

Welche Unterlagen sollten vorbereitet werden?

Die genaue Unterlagenliste kann sich nach Prüfungsverband und Geschäftsmodell unterscheiden.

Typischerweise werden jedoch mehrere Gruppen von Unterlagen benötigt.

Satzung

Die in der Gründungsversammlung beschlossene Satzung.

Gründungsprotokoll

Dokumentation der Gründungsversammlung und der gefassten Beschlüsse.

Organbestellung

Nachweise über Vorstand und gegebenenfalls Aufsichtsrat.

Geschäftsplan

Beschreibung des Unternehmens, des Marktes, der Leistungen, Zielgruppen und Organisation.

Mehrjährige Finanzplanung

Umsatz-, Kosten-, Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung.

Belege für wesentliche Annahmen

Zum Beispiel Angebote, Preislisten, Mietinformationen, Finanzierungszusagen oder Marktinformationen.

Lebensläufe

Insbesondere der vorgesehenen Organmitglieder.

Finanzierungsunterlagen

Beispielsweise Bankanfragen, Darlehensangebote, Fördermittelinformationen oder andere Finanzierungsnachweise.

Genehmigungen und besondere Nachweise

Wenn das Geschäftsmodell erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten enthält.

Welche Dokumente im konkreten Fall verlangt werden, sollte direkt mit dem zuständigen Prüfungsverband abgestimmt werden. Der DGRV weist ebenfalls darauf hin, dass neben Satzung und Planungsrechnungen zahlreiche weitere Unterlagen und Angaben Gegenstand der Prüfung sein können.

Das wichtigste Dokument ist häufig der Geschäftsplan

Ein Geschäftsplan für die Gründungsprüfung ist keine Werbebroschüre.

Er soll nicht beweisen, dass die Idee großartig ist.

Er soll zeigen, dass das Team sein eigenes Geschäft verstanden hat.

Ein guter Geschäftsplan beantwortet beispielsweise:

Problem

Welches Problem besteht?

Lösung

Was bietet die Genossenschaft an?

Förderung

Welchen konkreten Vorteil erhalten die Mitglieder?

Markt

Wer benötigt die Leistung?

Wettbewerb

Welche Alternativen gibt es bereits?

Geschäftsmodell

Woher kommen Einnahmen?

Organisation

Wer übernimmt welche Verantwortung?

Kapitalbedarf

Wie viel Geld wird benötigt?

Finanzierung

Woher kommt dieses Geld?

Risiken

Was könnte schlechter laufen als erwartet?

Planung

Wie entwickeln sich Umsatz, Kosten, Liquidität und Ergebnis?

Die DGRV-Plattform stellt für diese Vorbereitung mit dem GenoPlan sogar eine Struktur zur Verfügung, die von regionalen Prüfungsverbänden anerkannt wird.

Geschäftsplan und Zahlen müssen dieselbe Geschichte erzählen

Ein häufiger Fehler entsteht, wenn Text und Finanzplanung unabhängig voneinander erstellt werden.

Beispiel:

Im Geschäftsplan steht:

„Wir beschäftigen im ersten Jahr drei Vollzeitkräfte.“

In der Finanzplanung erscheinen aber nur Personalkosten für eine halbe Stelle.

Oder:

Im Text ist ein Laden mit 300 Quadratmetern beschrieben.

In der Kostenplanung stehen nur 500 Euro Monatsmiete.

Oder:

Die Genossenschaft will bundesweit tätig werden.

Für Marketing und Vertrieb sind jedoch praktisch keine Ausgaben vorgesehen.

Solche Widersprüche machen eine Planung unglaubwürdig.

Jede wichtige Aussage im Geschäftsplan sollte deshalb in den Zahlen wiederzufinden sein.

Quellen für Annahmen dokumentieren

Wenn eine Zahl wichtig ist, sollte möglichst nachvollziehbar sein, woher sie stammt.

Beispiel:

Maschine

Angebot eines Herstellers.

Miete

Konkrete Gewerbeangebote aus der Zielregion.

Personalkosten

Geplantes Bruttogehalt einschließlich Arbeitgeberkosten.

Verkaufspreis

Marktanalyse oder bereits getestete Preise.

Mitgliederinteresse

Dokumentierte Interessensbekundungen.

Fördermittel

Offizielle Förderbedingungen.

Finanzierung

Schriftliche Bank- oder Finanzierungsunterlagen, soweit bereits vorhanden.

Dadurch muss der Prüfer nicht raten, wie das Team zu seinen Zahlen gekommen ist.

Was passiert, wenn der Prüfer Fragen hat?

Das ist normal.

Eine Gründungsprüfung ist kein einmaliges Hochladen von Dokumenten mit anschließendem automatischem Ergebnis.

Der Prüfungsverband kann beispielsweise feststellen:

  • eine Umsatzannahme ist nicht ausreichend begründet
  • Kapital reicht für die Anfangsphase nicht
  • eine Satzungsregel ist problematisch
  • Kompetenzen im Vorstand fehlen
  • der Förderzweck ist nicht deutlich genug
  • ein Vertrag erzeugt eine problematische Abhängigkeit
  • die Liquiditätsplanung enthält eine Lücke

Dann werden regelmäßig zusätzliche Erläuterungen oder Änderungen erforderlich.

Der DGRV beschreibt ausdrücklich, dass rechtliche Gestaltungsfehler, nicht tragfähige Planungen, organisatorische oder personelle Mängel und mögliche finanzielle Engpässe mit den Initiatoren besprochen werden.

Das ist kein Scheitern der Gründung.

Genau dafür existiert die Prüfung.

Eine Rückfrage ist keine Ablehnung

Ein Team sollte deshalb nicht versuchen, Rückfragen möglichst schnell mit irgendeiner Antwort zu erledigen.

Wenn der Prüfungsverband beispielsweise fragt:

„Wie finanzieren Sie die ersten sechs Monate?“

ist eine Antwort wie:

„Wir gehen davon aus, dass genug Mitglieder beitreten.“

wenig hilfreich.

Besser ist:

  • benötigten Betrag berechnen
  • vorhandenes Kapital darstellen
  • erwartete Mitgliedereinzahlungen dokumentieren
  • Finanzierungslücke bestimmen
  • Lösung entwickeln
  • Finanzplanung entsprechend aktualisieren

Das verbessert nicht nur das Gutachten.

Es verbessert das Unternehmen.

Was kann die Prüfung verzögern?

Besonders häufig problematisch sind:

  • unvollständige Unterlagen
  • unterschiedliche Satzungsversionen
  • Geschäftsplan und Finanzplanung widersprechen sich
  • übermäßig optimistische Umsätze
  • Mitgliederzahlen ohne nachvollziehbare Grundlage
  • fehlende Liquiditätsplanung
  • Investitionskosten ohne Nachweise
  • Finanzierung ist noch völlig ungeklärt
  • zentrale Genehmigungen wurden nicht berücksichtigt
  • Verantwortlichkeiten sind nicht eindeutig
  • wichtige Kompetenzen fehlen
  • Förderzweck und Geschäftsmodell passen nicht zusammen
  • wirtschaftliche Beziehungen zu Gründern werden nicht transparent dargestellt
  • wesentliche Änderungen werden während der Prüfung vorgenommen, ohne alle betroffenen Unterlagen anzupassen

Viele Verzögerungen entstehen also nicht durch die Existenz der Prüfung selbst.

Sie entstehen durch Unterlagen, die noch nicht miteinander übereinstimmen.

Ein gemeinsamer Datenraum hilft remote Teams

Für ein ortsunabhängiges Gründungsteam sollte die Vorbereitung zentral organisiert werden.

Statt Dateien über E-Mail und Messenger zu verteilen, kann eine klare digitale Ordnerstruktur verwendet werden.

Beispielsweise:

01 Satzung

Aktuelle beschlossene Fassung und relevante Vorfassungen.

02 Gründungsversammlung

Einladung, Teilnehmerunterlagen und Protokoll.

03 Organe

Bestellungen, Lebensläufe und notwendige Erklärungen.

04 Geschäftsplan

Aktuelle freigegebene Fassung.

05 Finanzplanung

Ergebnis-, Liquiditäts- und Kapitalplanung.

06 Nachweise

Angebote, Marktinformationen und sonstige Belege.

07 Finanzierung

Banken, Fördermittel, Darlehen und Kapitalzusagen.

08 Prüfungsverband

Fragen, Antworten und eingereichte Fassungen.

Wichtig ist vor allem eine Regel:

Für jedes zentrale Dokument gibt es genau eine eindeutig erkennbare aktuelle Fassung.

Damit verhindert ein remote Team, dass unterschiedliche Personen dem Prüfungsverband versehentlich verschiedene Zahlen oder Satzungsversionen schicken.

Eine einfache interne Vorprüfung spart Arbeit

Bevor Unterlagen endgültig an den Prüfungsverband gehen, sollte das Team selbst einige Widersprüche suchen.

Geschäftsmodell gegen Finanzplanung prüfen

Jede wichtige betriebliche Aussage muss sich in den Zahlen wiederfinden.

Finanzplanung gegen Nachweise prüfen

Sind größere Investitionen und Kosten realistisch belegt?

Satzung gegen Geschäftsmodell prüfen

Erlaubt die Satzung tatsächlich das Unternehmen, das beschrieben wird?

Förderzweck prüfen

Ist deutlich erkennbar, welchen Vorteil die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb erhalten?

Personal prüfen

Sind für kritische Funktionen geeignete Personen oder externe Lösungen vorhanden?

Liquidität prüfen

Gibt es irgendeinen Monat, in dem das verfügbare Geld rechnerisch negativ wird?

Risiko prüfen

Was geschieht, wenn Mitglieder, Umsatz oder Finanzierung hinter den Erwartungen zurückbleiben?

Eine solche interne Prüfung kann viele einfache Rückfragen vermeiden.

Beispiel: Eine Genossenschaft plant eine gemeinschaftliche Werkstatt

Zwölf Gründungsmitglieder möchten eine professionelle Werkstatt für Reparaturen und gemeinschaftlich genutzte Maschinen aufbauen.

Die erste Planung sieht vor:

Investitionen

Werkzeuge, Maschinen und Einrichtung.

Einnahmen

Mitgliedsbeiträge beziehungsweise genossenschaftliche Leistungen, Reparaturumsätze und Nutzungsentgelte.

Personal

Eine Werkstattleitung und zwei Fachkräfte.

Mitglieder

150 Mitglieder im ersten Jahr.

Der Prüfungsverband könnte unter anderem fragen:

Warum 150 Mitglieder?

Das Team legt 90 bestehende Interessensbekundungen und einen konkreten Plan für weitere Mitgliedergewinnung vor.

Wie wurden die Maschinenkosten berechnet?

Drei Händlerangebote liegen vor.

Reichen die Geschäftsanteile für die Investitionen?

Nein. Deshalb enthält der Geschäftsplan zusätzlich eine nachvollziehbare Darlehensfinanzierung.

Was passiert, wenn nur 100 Mitglieder gewonnen werden?

Das Team hat ein vorsichtiges Szenario gerechnet und verschiebt in diesem Fall eine zweite Investitionsstufe.

Wer führt die Werkstatt?

Ein Vorstandsmitglied besitzt kaufmännische Erfahrung, die operative Werkstattleitung übernimmt eine Person mit entsprechender Berufserfahrung. Die Buchhaltung wird professionell ausgelagert.

Aus einer allgemeinen Idee ist damit ein prüfbares Konzept geworden.

Was passiert am Ende der Prüfung?

Sind die notwendigen Fragen geklärt und die Unterlagen ausreichend geprüft, erstellt der Verband seine gutachtliche Äußerung.

Darin wird insbesondere beurteilt, ob eine Gefährdung der Mitglieder- oder Gläubigerbelange zu besorgen ist.

Zusätzlich benötigt die Genossenschaft die Bescheinigung über die Zulassung zum Prüfungsverband.

Danach kann der Vorstand die Genossenschaft zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden.

Entscheidet der Prüfungsverband über die Eintragung?

Nein.

Die Eintragung nimmt das zuständige Registergericht vor.

Das Gericht prüft nach § 11a GenG, ob die Genossenschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet wurde.

Es muss die Eintragung außerdem ablehnen, wenn offensichtlich oder aufgrund der gutachtlichen Äußerung des Prüfungsverbandes eine Gefährdung der Mitglieder oder Gläubiger zu befürchten ist. Auch eine festgestellte Überbewertung von Sacheinlagen kann zur Ablehnung führen.

Das Gutachten besitzt also erhebliches Gewicht.

Die rechtliche Entscheidung über die Registereintragung liegt jedoch beim Gericht.

Was bedeutet ein positives Gutachten?

Ein positives Ergebnis bedeutet im Kern:

Auf Grundlage der geprüften persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sieht der Prüfungsverband keine solche Gefährdung, die der vorgesehenen Gründung entgegensteht.

Es bedeutet nicht:

  • Das Geschäftsmodell wird garantiert erfolgreich.
  • Die Umsatzzahlen werden tatsächlich erreicht.
  • Mitglieder können kein Geld verlieren.
  • Das Unternehmen besitzt keine Risiken.
  • Der Prüfungsverband übernimmt wirtschaftliche Verantwortung für den Vorstand.

Unternehmerische Entscheidungen bleiben Sache der Genossenschaft.

Das Gutachten ist eine Plausibilitäts- und Schutzprüfung, keine Erfolgsgarantie.

Was passiert bei erheblichen Problemen?

Erkennt der Prüfungsverband Mängel, müssen diese nicht automatisch zum endgültigen Ende der Gründung führen.

Viele Probleme lassen sich beheben.

Beispielsweise:

Kapital zu niedrig

Finanzierung überarbeiten.

Liquiditätslücke

Investitionen verschieben oder zusätzliche Mittel beschaffen.

Satzung fehlerhaft

Satzungsregelungen korrigieren und erforderliche Beschlüsse nachholen.

Kompetenz fehlt

Geeignete Person ergänzen oder externe Fachunterstützung verbindlich organisieren.

Förderzweck unklar

Geschäftsmodell und Förderbeziehung zwischen Mitgliedern und Genossenschaft präzisieren.

Umsatzannahmen unrealistisch

Planung auf nachvollziehbare Werte korrigieren.

Erst wenn wesentliche Probleme nicht gelöst werden können oder das Geschäftsmodell grundlegend ungeeignet ist, kann die Konsequenz sein, die Gründung in der geplanten Form nicht fortzuführen.

Wie lange dauert die Gründungsprüfung?

Eine allgemeine gesetzliche Bearbeitungsfrist für jede Gründungsprüfung gibt es nicht.

Der tatsächliche Aufwand hängt insbesondere ab von:

  • Geschäftsmodell
  • Branche
  • Qualität der Vorbereitung
  • Umfang der Unterlagen
  • Finanzierungsstruktur
  • Satzung
  • Zahl und Art notwendiger Rückfragen
  • erforderlichen Genehmigungen
  • Komplexität wirtschaftlicher Beziehungen

Eine einfache Dienstleistungsgenossenschaft kann deutlich weniger Prüfungsaufwand verursachen als beispielsweise eine Genossenschaft mit Immobilienprojekten, hohen Investitionen oder komplexen Finanzierungsstrukturen.

Deshalb sollte der zuständige Verband bereits während der Vorbereitung gefragt werden, welchen Zeitrahmen er für das konkrete Vorhaben erwartet.

Was kostet das Gründungsgutachten?

Auch hierfür gibt es keinen bundesweit gesetzlich festgelegten Einheitspreis.

Die Kosten hängen vom Prüfungsverband und vom tatsächlichen Prüfungsaufwand ab.

Ein bundesweit tätiger Prüfungsverband weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass die Kosten je nach Verband und Honorarstruktur unterschiedlich sind und bei ihm insbesondere nach dem erforderlichen Zeitaufwand berechnet werden.

Für Gründer bedeutet das:

Vor Auftragserteilung nach einem Kostenvoranschlag fragen.

Und:

Unterlagen möglichst vollständig vorbereiten.

Viele unnötige Rückfragen erzeugen nicht nur Verzögerungen, sondern können bei zeitabhängiger Abrechnung auch die Kosten erhöhen.

Das billigste Gutachten sollte nicht das Ziel sein

Der Prüfungsverband ist nicht nur eine formelle Durchgangsstation zum Register.

Eine sorgfältige Prüfung kann Probleme sichtbar machen, die nach der Eintragung wesentlich teurer würden.

Beispiel:

Der Verband erkennt vor der Gründung eine Liquiditätslücke von mehreren Monaten.

Die Beseitigung dieses Fehlers im Geschäftsplan kostet möglicherweise einige zusätzliche Arbeitstage.

Würde das Problem dagegen erst nach:

  • Unterzeichnung eines Mietvertrags
  • Einstellung von Beschäftigten
  • Kauf von Maschinen
  • Aufnahme von Mitgliedern

sichtbar, könnten die Folgen erheblich größer sein.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht nur:

„Wie schnell bekommen wir das Gutachten?“

Sondern:

„Ist unser Unternehmen danach besser vorbereitet?“

Das Gründungsgutachten ist nicht die spätere Pflichtprüfung

Nach der Registereintragung endet das genossenschaftliche Prüfungssystem nicht.

Eingetragene Genossenschaften unterliegen anschließend der regelmäßigen gesetzlichen Prüfung durch ihren Prüfungsverband.

Nach § 53 GenG werden dabei insbesondere wirtschaftliche Verhältnisse, Vermögenslage, Einrichtungen und Geschäftsführung untersucht. Die Prüfung findet grundsätzlich mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr statt; bei einer Bilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro ist sie jährlich durchzuführen.

Das Gründungsgutachten ist dagegen die Prüfung vor der Registereintragung.

Beide Verfahren sollten deshalb getrennt betrachtet werden.

Die häufigsten Fehler bei der Vorbereitung

  • Der Prüfungsverband wird erst nach der Gründungsversammlung erstmals kontaktiert.
  • Satzung und Geschäftsmodell wurden unabhängig voneinander erstellt.
  • Der Geschäftsplan beschreibt nur die Idee und nicht den wirtschaftlichen Betrieb.
  • Umsatzannahmen besitzen keine nachvollziehbare Grundlage.
  • Die Liquidität wird nicht monatlich betrachtet.
  • Mitgliedereinzahlungen werden automatisch als sicher verfügbares Kapital angenommen.
  • Finanzierungsgespräche beginnen erst während der Gründungsprüfung.
  • Risiken werden bewusst klein dargestellt.
  • Geschäftsplan und Finanzplanung verwenden unterschiedliche Zahlen.
  • Lebensläufe und Zuständigkeiten der Organmitglieder sind nicht vorbereitet.
  • Interessenkonflikte oder Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen werden nicht offengelegt.
  • Für zentrale Kosten fehlen Angebote oder andere Nachweise.
  • Es existieren mehrere angeblich endgültige Dokumentversionen.
  • Rückfragen des Prüfungsverbandes werden als Hindernis statt als Hinweis auf eine offene Frage des Geschäftsmodells betrachtet.

Was ist jetzt zu tun?

Wenn Ihr Gründungsteam die Gründungsprüfung vorbereitet, sollten Sie vor der endgültigen Einreichung mindestens diese Punkte beantworten können:

  1. Welchen konkreten Fördervorteil haben unsere Mitglieder?
  2. Passt die Satzung exakt zu diesem Geschäftsmodell?
  3. Können wir erklären, woher unsere wichtigsten Umsatzannahmen stammen?
  4. Sind größere Kosten und Investitionen nachvollziehbar belegt?
  5. Ist der Kapitalbedarf vollständig berechnet?
  6. Ist die Finanzierung nachvollziehbar dargestellt?
  7. Gibt es eine mehrjährige Ergebnis- und Finanzplanung?
  8. Ist die Liquidität insbesondere in der Startphase gesichert?
  9. Was passiert, wenn Mitglieder- oder Umsatzwachstum geringer ausfallen?
  10. Besitzt das Team die notwendigen fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten?
  11. Sind mögliche Interessenkonflikte transparent dokumentiert?
  12. Stimmen Geschäftsplan, Satzung und Finanzplanung miteinander überein?
  13. Sind Gründungsversammlung und Organbestellungen sauber dokumentiert?
  14. Liegen alle vom Prüfungsverband angeforderten Unterlagen in aktueller Fassung vor?

Wenn bei mehreren Punkten nur die Antwort „Das klären wir später“ möglich ist, ist das Projekt wahrscheinlich noch nicht bereit für die abschließende Gründungsprüfung.

Fazit

Das Gründungsgutachten ist kein bürokratisches Zertifikat, das ein Prüfungsverband nach einer kurzen Kontrolle ausstellt.

Es ist das Ergebnis einer umfassenden Gründungsprüfung.

Dabei werden insbesondere:

  • Förderzweck
  • Satzung
  • Geschäftsmodell
  • wirtschaftliche Planung
  • Finanzierung
  • Liquidität
  • Organisation
  • verantwortliche Personen
  • Risiken

daraufhin untersucht, ob erkennbare Gefahren für Mitglieder oder Gläubiger bestehen.

Das Registergericht berücksichtigt diese gutachtliche Äußerung bei seiner Entscheidung über die Eintragung. Eine Gefährdung kann nach § 11a GenG sogar zur Ablehnung der Registereintragung führen.

Für Gründer ist deshalb die beste Vorbereitung nicht ein möglichst überzeugend formulierter Geschäftsplan.

Die beste Vorbereitung ist ein Geschäftsmodell, dessen zentrale Annahmen erklärt, gerechnet und belegt werden können.

Wenn eine Frage des Prüfungsverbandes eine Schwachstelle aufdeckt, ist das keine unnötige Hürde.

Es ist wesentlich besser, diese Schwachstelle vor der Eintragung zu entdecken als sechs Monate nach Geschäftsbeginn.

Das Ziel des Gründungsgutachtens ist deshalb nicht, eine Idee abzusegnen. Es soll prüfen, ob aus dieser Idee eine verantwortbar gegründete Genossenschaft werden kann.

Stand der Rechtsgrundlagen: September 2026.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Erstellung des Gründungsgutachtens?
Die Dauer hängt stark von der Qualität Ihrer eingereichten Unterlagen und der Auslastung des Verbandes ab. In der Regel sollten Sie ab dem Zeitpunkt, an dem alle Unterlagen vollständig vorliegen, mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen rechnen.
Was kostet das Gründungsgutachten?
Die Kosten variieren je nach Prüfungsverband und Komplexität des Vorhabens. Für kleinere Genossenschaften bieten einige Verbände Pauschaltarife an, die meist zwischen 1.000 und 3.000 Euro liegen. Diese Angabe ist vorab beim jeweiligen Verband individuell zu erfragen.
Kann das Gutachten auch negativ ausfallen?
Ja, wenn der Verband erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit oder der Seriosität des Vorhabens hat und die Gründer diese nicht ausräumen können, kann das Gutachten negativ ausfallen. In der Praxis arbeiten Verbände und Gründer jedoch meist so lange kooperativ am Konzept, bis es prüfungsfähig ist oder das Vorhaben einvernehmlich modifiziert wird.

Begriffe

Prüfungsverband
Ein gesetzlich vorgeschriebener Zusammenschluss von Genossenschaften, der die Pflicht hat, seine Mitglieder regelmäßig zu prüfen und im Gründungsprozess das gesetzliche Gründungsgutachten zu erstellen.
Genossenschaftsregister
Ein öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Erst mit der Eintragung in dieses Register entsteht die Genossenschaft als juristische Person (eG).
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Ein Teil des Businessplans, der die voraussichtlichen Einnahmen, Ausgaben, Investitionen und den Liquiditätsbedarf für die ersten drei Geschäftsjahre detailliert darstellt.