Mitgliedernutzen in der Genossenschaft: Mehr als nur Rendite
Was bedeutet der Begriff Mitgliedernutzen konkret? Dieser Artikel erklärt praxisnah, wie Mitglieder wirtschaftlich und organisatorisch von einer Genossenschaft profitieren und wie Sie diesen Nutzen für Ihr eigenes Vorhaben definieren.
Inhalt
Kurze Antwort
Der wichtigste wirtschaftliche Zweck einer Genossenschaft ist nicht die höchstmögliche Rendite auf eingezahltes Kapital. Nach § 1 Genossenschaftsgesetz muss sie darauf ausgerichtet sein, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.
Dieser Mitgliedernutzen kann sehr unterschiedlich aussehen:
- günstigere Einkaufsmöglichkeiten
- bessere Absatzmöglichkeiten
- gemeinsam nutzbare Maschinen oder Infrastruktur
- bezahlbare Dienstleistungen
- sichere oder bessere Arbeitsmöglichkeiten
- Zugang zu Wohnraum
- gemeinschaftliche Energieversorgung
- digitale Infrastruktur
- soziale oder kulturelle Angebote
- Mitbestimmung über ein Unternehmen, von dessen Leistungen man selbst abhängig ist
Eine Genossenschaft darf Gewinne erwirtschaften und unter den gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen auch an Mitglieder ausschütten. Eine Dividende kann deshalb Teil des Nutzens sein. Sie darf aber nicht der einzige eigentliche Zweck der Genossenschaft sein. Der DGRV weist ausdrücklich darauf hin, dass bloßes Kapitalsammeln oder eine allein auf Dividenden ausgerichtete Mitgliedschaft dem genossenschaftlichen Förderprinzip nicht entspricht.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Wie hoch ist die Rendite meines Geschäftsanteils? Sondern: Welchen konkreten Vorteil ermöglicht mir die Genossenschaft durch ihren gemeinsamen Geschäftsbetrieb?
Einfache Erklärung
Stellen Sie sich zehn selbstständige Handwerker vor.
Jeder kauft Material allein ein, bezahlt eigene Software, organisiert Werbung, unterhält Fahrzeuge und versucht selbstständig neue Aufträge zu gewinnen.
Nun gründen sie gemeinsam eine Genossenschaft.
Die Genossenschaft organisiert beispielsweise:
- gemeinsamen Einkauf
- gemeinsame Lagerhaltung
- eine Buchungsplattform
- Marketing
- Rahmenverträge
- Weiterbildungen
- gemeinsame Maschinen
- Unterstützung bei größeren Aufträgen
Am Jahresende zahlt die Genossenschaft möglicherweise überhaupt keine Dividende.
Trotzdem können die Mitglieder wirtschaftlich deutlich besser dastehen.
Wenn ein Handwerker beispielsweise durch gemeinschaftlichen Einkauf jährlich 2.000 Euro spart und durch gemeinsame Aufträge weitere Umsätze gewinnt, besteht sein eigentlicher Nutzen nicht in einer möglichen Ausschüttung auf einen Geschäftsanteil von vielleicht 1.000 Euro.
Der Nutzen entsteht im täglichen Geschäft.
Genau dort liegt der Kern der Genossenschaft.
Der Förderzweck ist keine freiwillige Zusatzidee
Bei vielen Unternehmen können die Eigentümer relativ frei bestimmen, warum sie das Unternehmen betreiben.
Bei einer Genossenschaft gibt das Gesetz bereits einen grundlegenden Zweck vor.
§ 1 GenG nennt ausdrücklich die Förderung:
- des Erwerbs der Mitglieder
- der Wirtschaft der Mitglieder
- ihrer sozialen Belange
- ihrer kulturellen Belange
Diese Förderung muss durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb erfolgen.
Das ist ein entscheidender Zusatz.
Es reicht nicht, eine Gesellschaft „Genossenschaft“ zu nennen und anschließend hauptsächlich Kapital einzusammeln.
Die wirtschaftliche Tätigkeit selbst muss einen nachvollziehbaren Nutzen für die Mitglieder erzeugen.
Der zuständige Prüfungsverband betrachtet diesen Förderzweck bereits bei der Gründung. Der DGRV nennt dabei ausdrücklich die Frage, welche konkreten Förderleistungen für die Mitglieder vorgesehen sind und ob der gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb tatsächlich darauf ausgerichtet ist.
Förderung bedeutet nicht automatisch Geld auszahlen
Der Begriff „Förderung“ kann leicht missverstanden werden.
Er bedeutet nicht:
Die Genossenschaft muss möglichst viel Geld an ihre Mitglieder verteilen.
Förderung kann unmittelbar durch Leistungen entstehen.
Beispielsweise:
Eine Einkaufsgenossenschaft
beschafft Waren günstiger oder zu besseren Bedingungen.
Eine Wohnungsgenossenschaft
stellt ihren Mitgliedern Wohnraum zur Verfügung.
Eine Energiegenossenschaft
ermöglicht ihren Mitgliedern die gemeinschaftliche Organisation von Energieprojekten oder energiewirtschaftlichen Leistungen.
Eine Produktiv- oder Arbeitnehmergenossenschaft
kann Arbeitsmöglichkeiten und gemeinsam kontrollierte betriebliche Strukturen schaffen.
Eine Genossenschaft von Selbstständigen
kann gemeinsame Infrastruktur, Marktauftritte oder Dienstleistungen bereitstellen.
Eine Kulturgenossenschaft
kann beispielsweise einen Veranstaltungsort oder kulturelle Angebote gemeinschaftlich betreiben.
Der Nutzen entsteht also häufig bevor überhaupt über einen Jahresgewinn gesprochen wird.
Gewinne sind trotzdem wichtig
„Nicht auf Rendite ausgerichtet“ bedeutet nicht:
Gewinn ist unwichtig.
Eine Genossenschaft muss wirtschaftlich funktionieren.
Sie benötigt Geld für:
- laufende Kosten
- Beschäftigte
- Investitionen
- Rücklagen
- Modernisierung
- Krisen
- Wachstum
- zukünftige Förderleistungen
Die offizielle Gründungsplattform der Genossenschaftsverbände weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass eine Genossenschaft selbstverständlich Gewinne erwirtschaften darf und sich betriebswirtschaftlich effizient verhalten muss. Der Unterschied besteht darin, dass die langfristige Förderung der Mitglieder im Vordergrund steht.
Ein dauerhaft verlustreiches Unternehmen kann seine Mitglieder schließlich ebenfalls nicht sinnvoll fördern.
Gewinn ist Mittel, nicht automatisch Hauptzweck
Ein einfaches Beispiel:
Eine genossenschaftliche Bäckerei erzielt am Jahresende einen Überschuss von 100.000 Euro.
Nun bestehen mehrere Möglichkeiten.
Das Geld könnte beispielsweise teilweise:
- als Gewinn an Mitglieder verteilt werden
- in Rücklagen eingestellt werden
- für einen neuen Backofen verwendet werden
- für eine zweite Verkaufsstelle eingesetzt werden
- zur Stabilisierung der Preise genutzt werden
- für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt werden
Welche Möglichkeit den größten Mitgliedernutzen erzeugt, hängt von der konkreten Genossenschaft ab.
Eine hohe Ausschüttung kann attraktiv sein.
Aber vielleicht bringt ein neuer Backofen den Mitgliedern langfristig einen größeren Vorteil, weil dadurch Produktionskosten sinken und die Genossenschaft wirtschaftlich stabiler wird.
Das Gesetz erlaubt Gewinnausschüttungen
Es wäre deshalb falsch zu behaupten:
Genossenschaften dürfen keine Dividenden zahlen.
§ 19 GenG regelt ausdrücklich die Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Grundsätzlich richtet sich die Verteilung nach den Geschäftsguthaben; die Satzung kann allerdings einen anderen Maßstab vorsehen.
Gleichzeitig kann die Satzung nach § 20 GenG bestimmen, dass ein Gewinn nicht verteilt, sondern der gesetzlichen Rücklage und anderen Ergebnisrücklagen zugeschrieben wird. Sie kann außerdem vorsehen, dass der Vorstand bis zu einem bestimmten Umfang Teile des Jahresüberschusses den Rücklagen zuführt.
Die Genossenschaft besitzt damit Gestaltungsmöglichkeiten.
Entscheidend bleibt:
Wie unterstützt die Verwendung des wirtschaftlichen Erfolgs langfristig die Mitglieder?
Verzinsung des Geschäftsguthabens ist ein eigener Punkt
Gewinnverteilung und feste Verzinsung sind rechtlich nicht dasselbe.
§ 21 GenG enthält grundsätzlich ein Verbot einer festen Verzinsung des Geschäftsguthabens. § 21a erlaubt jedoch, dass die Satzung eine Verzinsung vorsieht. Dabei gelten weitere Voraussetzungen und Einschränkungen, insbesondere bei nicht gedeckten Verlusten.
Auch deshalb sollte bei einer Genossenschaft nicht einfach mit Aussagen wie:
„5 Prozent sichere Rendite auf den Geschäftsanteil“
geworben werden.
Hohe Renditeversprechen können sogar ein Warnsignal sein, wenn der Eindruck entsteht, dass Kapitalanlage statt Mitgliederförderung im Mittelpunkt steht. Darauf weist auch der DGRV ausdrücklich hin.
Geschäftsanteile funktionieren nicht wie Aktien
Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft den Wert der Beteiligung.
Wer eine erfolgreiche Aktie besitzt, hofft häufig darauf, dass deren Marktwert steigt.
Bei einer Genossenschaft funktioniert die Beteiligung grundsätzlich anders.
Beim Ausscheiden erhält ein Mitglied im gesetzlichen Regelfall sein Geschäftsguthaben zurück. Auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft besteht grundsätzlich kein Anspruch, sofern die Satzung nicht eine besondere Regelung nach § 73 Absatz 3 GenG vorsieht.
Der DGRV bezeichnet dieses Prinzip als Nominalwertprinzip.
Der Gedanke dahinter:
Das Mitglied soll vor allem von den Leistungen der Genossenschaft profitieren und nicht darauf spekulieren, seinen Anteil später wegen gestiegener Unternehmenswerte teurer verkaufen zu können.
Mitgliedernutzen kann direkt finanziell sein
Der einfachste Fall ist ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil.
Beispiel:
Fünf kleine Betriebe kaufen einen wichtigen Rohstoff bisher jeweils einzeln.
Jeder bezahlt jährlich 20.000 Euro.
Gemeinsam organisiert die Genossenschaft größere Mengen und erzielt beispielsweise einen Preisvorteil von 8 Prozent.
Das wären rechnerisch:
Bisherige Gesamtkosten
100.000 Euro.
8 Prozent Einsparung
8.000 Euro.
Durchschnittlicher Vorteil pro Betrieb
1.600 Euro im Jahr.
Die Zahlen sind lediglich ein vereinfachtes Rechenbeispiel.
Aber sie zeigen:
Selbst wenn die Genossenschaft keine Dividende zahlt, kann jedes Mitglied einen deutlich messbaren finanziellen Vorteil erhalten.
Mitgliedernutzen kann bessere Absatzmöglichkeiten bedeuten
Bei landwirtschaftlichen oder handwerklichen Genossenschaften kann der Nutzen auf der anderen Seite des Geschäfts entstehen.
Nicht beim Einkauf.
Sondern beim Verkauf.
Ein einzelner kleiner Produzent besitzt möglicherweise:
- geringe Mengen
- wenig Verhandlungsmacht
- keinen eigenen Vertrieb
- keine professionelle Logistik
- kaum Zugang zu großen Abnehmern
Mehrere Produzenten können gemeinsam:
- Mengen bündeln
- Qualitätsstandards organisieren
- Lagerung finanzieren
- Logistik betreiben
- Verträge verhandeln
- größere Kunden beliefern
Der Mitgliedernutzen besteht dann beispielsweise in einem besseren oder stabileren Zugang zum Markt.
Mitgliedernutzen kann Zugang zu Infrastruktur sein
Manche Vorteile lassen sich nicht sinnvoll auf eine einzelne Rechnung reduzieren.
Beispiel:
Sechs kleine Produktionsbetriebe benötigen gelegentlich eine Maschine, die 120.000 Euro kostet.
Für einen einzelnen Betrieb lohnt sich die Anschaffung nicht.
Gemeinsam kann eine Genossenschaft die Maschine erwerben und organisieren.
Die Mitglieder erhalten dadurch Zugang zu einer Produktionsmöglichkeit, die ihnen einzeln möglicherweise überhaupt nicht zur Verfügung stünde.
Der Nutzen lautet dann nicht:
„Wir haben 500 Euro Dividende bekommen.“
Sondern:
„Wir können Aufträge ausführen, die wir ohne die gemeinsame Infrastruktur nicht annehmen könnten.“
Mitgliedernutzen kann ein Arbeitsplatz sein
Bei einer Produktiv- oder Arbeitnehmergenossenschaft kann der Nutzen noch unmittelbarer mit der eigenen Arbeit verbunden sein.
Menschen schließen sich zusammen, um gemeinsam ein Unternehmen zu betreiben.
Der Nutzen kann beispielsweise bestehen aus:
- Zugang zu einem Arbeitsplatz
- gemeinsamer wirtschaftlicher Absicherung
- Einfluss auf betriebliche Entscheidungen
- gemeinsamer Nutzung von Infrastruktur
- besserer Verteilung unternehmerischer Risiken
- Aufbau eines Unternehmens, das nicht einem einzelnen externen Eigentümer gehört
Das bedeutet nicht, dass jeder Arbeitsplatz in einer Genossenschaft automatisch sicher oder besonders gut bezahlt ist.
Auch eine Genossenschaft muss Löhne erwirtschaften und kann wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen.
Der Unterschied liegt in der Struktur:
Die Mitglieder können gleichzeitig diejenigen sein, deren wirtschaftliche Tätigkeit durch das gemeinsame Unternehmen gefördert werden soll.
Beispiel: Fünf selbstständige Pflegekräfte
Fünf selbstständige Pflegefachkräfte möchten nicht länger jeweils einzeln:
- Dienstplanung
- Abrechnung
- Kundengewinnung
- Software
- Versicherungsfragen
- Verwaltung
organisieren.
Sie gründen eine Genossenschaft.
Diese übernimmt gemeinsam:
- zentrale Verwaltung
- Abrechnung
- digitale Infrastruktur
- Kundenanfragen
- Vertretungsorganisation
- Einkauf bestimmter Leistungen
Dadurch können sich die Mitglieder stärker auf ihre eigentliche fachliche Arbeit konzentrieren.
Selbst wenn die Genossenschaft am Jahresende keinen ausschüttbaren Gewinn besitzt, kann sie ihren Mitgliedern erheblichen Nutzen gebracht haben.
Mitgliedernutzen kann Zeitersparnis sein
Zeit wird bei der Bewertung von Genossenschaften häufig unterschätzt.
Angenommen, zehn Selbstständige benötigen bisher jeweils drei Stunden pro Monat für eine bestimmte administrative Aufgabe.
Das sind zusammen:
30 Stunden monatlich.
Übernimmt die Genossenschaft diese Tätigkeit zentral und benötigt dafür aufgrund gemeinsamer Prozesse nur zehn Stunden, werden monatlich insgesamt:
20 Arbeitsstunden frei.
Auch das ist wirtschaftlicher Nutzen.
Die Mitglieder können diese Zeit:
- für Kunden
- für Produktion
- für Erholung
- für Weiterbildung
- für andere betriebliche Aufgaben
verwenden.
Nicht jeder Mitgliedervorteil erscheint deshalb direkt als Geldbetrag auf dem Konto.
Mitgliedernutzen kann Sicherheit und Verlässlichkeit sein
Ein besonders niedriger Preis ist nicht immer der größte Vorteil.
Beispiel:
Eine regionale Genossenschaft organisiert gemeinsam wichtige Rohstoffe.
Ein Mitglied könnte dieselben Produkte gelegentlich bei einem anderen Anbieter etwas günstiger kaufen.
Die Genossenschaft bietet dafür:
- verlässliche Liefermengen
- langfristige Verträge
- einheitliche Qualität
- regionale Lagerhaltung
- Unterstützung bei Lieferproblemen
Für einen Betrieb kann diese Versorgungssicherheit wirtschaftlich wertvoller sein als der niedrigste Einkaufspreis.
Mitgliedernutzen sollte deshalb nicht ausschließlich über Rabatte definiert werden.
Mitgliedernutzen kann Wohnraum sein
Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist das besonders anschaulich.
Das Mitglied beteiligt sich nicht primär deshalb, weil es auf eine möglichst hohe Rendite seines Geschäftsanteils spekuliert.
Der zentrale Nutzen kann der Zugang zu genossenschaftlichem Wohnraum sein.
Dazu können je nach Genossenschaft beispielsweise gehören:
- langfristige Nutzungsperspektive
- gemeinschaftliche Verwaltung
- Mitwirkungsmöglichkeiten
- auf den Bestand ausgerichtete Bewirtschaftung
- bestimmte gemeinschaftliche Einrichtungen
Welche konkreten Vorteile bestehen, hängt immer von der jeweiligen Genossenschaft und ihrer Satzung ab.
Der DGRV nennt gerade Wohnungsgenossenschaften als Beispiel dafür, dass der tatsächliche Nutzen für die nutzenden Mitglieder im Mittelpunkt stehen muss und eine bloß renditeorientierte Vermögensverwaltung nicht ausreicht.
Mitgliedernutzen kann digitale Infrastruktur sein
Dieses Modell wird für moderne gemeinschaftliche Unternehmen immer interessanter.
Angenommen, 200 kleine Anbieter verkaufen Dienstleistungen über eine digitale Plattform.
Eine kommerzielle Plattform verlangt beispielsweise 15 Prozent Vermittlungsprovision.
Die Anbieter gründen stattdessen eine eigene Plattformgenossenschaft.
Sie finanzieren gemeinsam:
- Software
- Zahlungsabwicklung
- Kundenservice
- Marketing
- technische Entwicklung
Wenn das System wirtschaftlich funktioniert, kann der Mitgliedernutzen beispielsweise bestehen aus:
- niedrigeren Vermittlungskosten
- Kontrolle über Plattformregeln
- Zugang zu Kundengruppen
- gemeinsamer technischer Infrastruktur
- weniger Abhängigkeit von einem einzelnen Plattformbetreiber
Auch hier ist eine Dividende nicht der einzige denkbare Maßstab.
Mitgliedernutzen kann sozial oder kulturell sein
Seit der Reform des Genossenschaftsrechts können ausdrücklich auch soziale und kulturelle Belange der Mitglieder Förderzweck einer Genossenschaft sein. § 1 GenG nennt diese Bereiche ausdrücklich.
Das ermöglicht beispielsweise Genossenschaften rund um:
- Schulen
- Kulturangebote
- Medien
- soziale Einrichtungen
- Sport
- gemeinschaftliche Versorgung
Aber auch hier gilt:
Der Nutzen muss durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb verwirklicht werden.
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts München unterstreicht genau diesen Punkt: Es reicht nicht, beliebige Ausgaben nachträglich als soziale oder kulturelle Förderung der Mitglieder zu bezeichnen. Zwischen Geschäftsbetrieb und Förderleistung muss ein nachvollziehbarer Zusammenhang bestehen.
Gemeinschaft allein ist noch kein Förderzweck
Dieser Unterschied ist wichtig.
Ein gemeinsames Sommerfest kann die Gemeinschaft stärken.
Eine Weihnachtsfeier kann angenehm sein.
Ein Ausflug kann Mitglieder miteinander verbinden.
Das macht diese Aktivitäten aber nicht automatisch zum genossenschaftlichen Hauptgeschäft.
Der gesetzliche Förderzweck muss über den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb verwirklicht werden.
Wenn eine Genossenschaft beispielsweise einen gemeinschaftlichen Kulturort betreibt, kann der Zugang zu kulturellen Angeboten selbst der Fördergegenstand sein.
Wenn eine IT-Genossenschaft dagegen hauptsächlich IT-Dienstleistungen erbringen soll, wird ein Freizeitangebot nicht allein dadurch zur zentralen Förderleistung, dass Mitglieder daran teilnehmen.
Mitbestimmung ist ein zusätzlicher Mitgliedervorteil
Mitgliedernutzen besteht nicht nur aus Produkten oder Dienstleistungen.
Mitglieder besitzen außerdem genossenschaftliche Mitwirkungsrechte.
§ 43 GenG sieht grundsätzlich vor:
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Das Gesetz erlaubt allerdings bestimmte satzungsmäßige Ausnahmen und Mehrstimmrechte.
Für viele Mitglieder besitzt diese Mitbestimmung einen erheblichen Wert.
Sie können nicht nur Kunde, Beschäftigter, Lieferant oder Nutzer sein.
Sie können gleichzeitig Mitinhaber der Organisation sein, die diese Leistung bereitstellt.
Das bedeutet beispielsweise Einfluss auf:
- Satzung
- grundlegende Unternehmensentscheidungen
- Organbesetzung
- Ergebnisverwendung
- langfristige Ausrichtung
Mitbestimmung allein ersetzt den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Förderzweck allerdings nicht.
Die Genossenschaft muss weiterhin einen entsprechenden gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben.
Mitgliedernutzen kann unterschiedliche Mitglieder unterschiedlich betreffen
Nicht jede Förderleistung muss für jedes Mitglied exakt denselben Eurobetrag erzeugen.
Beispiel:
Eine Handwerkergenossenschaft betreibt eine gemeinsame Maschine.
Mitglied A nutzt sie 50 Stunden im Jahr.
Mitglied B nutzt sie 200 Stunden.
Mitglied B erhält dadurch wahrscheinlich einen größeren unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die Genossenschaft Mitglied A benachteiligt.
Entscheidend ist, nach welchen Regeln Leistungen angeboten und Kosten verteilt werden.
Eine Genossenschaft sollte deshalb transparent festlegen:
- Wer kann welche Leistungen nutzen?
- Welche Preise gelten?
- Welche Voraussetzungen bestehen?
- Wie werden knappe Kapazitäten verteilt?
Nichtmitglieder können ebenfalls profitieren
Eine Genossenschaft muss nicht zwangsläufig ausschließlich Geschäfte mit Mitgliedern betreiben.
Je nach Satzung und Geschäftsmodell können auch Nichtmitglieder Kunden sein.
Die offizielle Gründungsplattform der Genossenschaftsverbände weist ausdrücklich darauf hin, dass auch andere Kunden Leistungen erhalten und die Allgemeinheit von einer Genossenschaft profitieren kann. Im Mittelpunkt müssen jedoch die Bedürfnisse und die Förderung der Mitglieder stehen.
Beispiel:
Eine genossenschaftliche Bäckerei verkauft selbstverständlich auch Brot an Menschen, die keine Mitglieder sind.
Das ist zunächst kein Widerspruch.
Die entscheidende Frage ist:
Wie unterstützt der gesamte Geschäftsbetrieb die Förderinteressen der Mitglieder?
Gesellschaftlicher Nutzen und Mitgliedernutzen sind nicht dasselbe
Eine Genossenschaft kann gleichzeitig:
- Arbeitsplätze schaffen
- regionale Wirtschaft stärken
- klimafreundlich arbeiten
- öffentliche Infrastruktur verbessern
- lokale Versorgung sichern
Das kann gesellschaftlich sehr wertvoll sein.
Für den genossenschaftlichen Förderzweck muss aber zusätzlich erkennbar sein, wie die Mitglieder selbst durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb gefördert werden.
Beispiel:
Gesellschaftlicher Nutzen
Eine Solaranlage produziert erneuerbaren Strom.
Möglicher Mitgliedernutzen
Mitglieder organisieren gemeinsam ihre Energieversorgung, erhalten entsprechende Leistungen oder andere konkret definierte wirtschaftliche Vorteile aus dem gemeinsamen Geschäftsbetrieb.
Die Aussage:
„Unser Projekt ist gut für die Umwelt.“
allein erklärt deshalb noch keinen genossenschaftlichen Förderzweck.
Der Mitgliedernutzen sollte bereits bei der Gründung konkret beschrieben werden
Eine schwache Beschreibung lautet:
„Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder wirtschaftlich, sozial und kulturell.“
Das klingt vollständig.
Es sagt aber praktisch nichts.
Besser wäre:
„Die Genossenschaft bündelt den Einkauf ihrer Mitgliedsbetriebe, stellt gemeinsam finanzierte Lager- und Logistikinfrastruktur bereit und organisiert den gemeinsamen Vertrieb an größere gewerbliche Abnehmer.“
Jetzt ist erkennbar:
- Wer wird gefördert?
- Welche Leistungen gibt es?
- Wie funktioniert die Förderung?
- Warum braucht es dafür einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb?
Genau diese Verbindung wird auch bei der Gründungsprüfung relevant. Der DGRV nennt die konkrete Förderleistung für Mitglieder ausdrücklich als wesentliche Frage.
Eine einfache Förderlogik für Gründungsteams
Ein Gründungsteam kann seinen Mitgliedernutzen mit fünf Fragen entwickeln.
Wer sind unsere Mitglieder?
Zum Beispiel Beschäftigte, Verbraucher, Selbstständige, Betriebe, Bewohner oder Produzenten.
Welches Problem haben diese Mitglieder?
Zum Beispiel hohe Einkaufspreise, fehlender Wohnraum, Plattformabhängigkeit oder zu hohe Einzelkosten.
Was macht die Genossenschaft gemeinsam?
Zum Beispiel einkaufen, produzieren, vermieten, vermitteln oder Infrastruktur betreiben.
Welcher konkrete Vorteil entsteht daraus?
Zum Beispiel niedrigere Kosten, Zugang zu Leistungen, zusätzliche Aufträge oder bessere Versorgung.
Wie können wir später erkennen, ob dieser Vorteil tatsächlich entsteht?
Genau dieser letzte Punkt wird häufig vergessen.
Mitgliedernutzen sollte messbar werden
Nicht jeder Nutzen lässt sich vollständig in Euro ausdrücken.
Trotzdem sollte eine Genossenschaft versuchen, ihren Fördererfolg zu beobachten.
Dafür können einfache Kennzahlen genügen.
Beispiel Einkauf
Kennzahl
Durchschnittlicher Einkaufspreis der Mitglieder gegenüber einem nachvollziehbaren Vergleichspreis.
Beispiel gemeinsame Plattform
Kennzahl
Durchschnittliche Vermittlungskosten pro Auftrag.
Beispiel Dienstleistungen
Kennzahl
Von Mitgliedern tatsächlich genutzte Serviceleistungen.
Beispiel Weiterbildung
Kennzahl
Teilnehmende Mitglieder und Umfang der angebotenen Weiterbildungen.
Beispiel Infrastruktur
Kennzahl
Nutzungstage oder Maschinenstunden durch Mitglieder.
Beispiel Beschäftigung
Kennzahl
Anzahl der Mitglieder, für die die Genossenschaft Arbeits- oder Erwerbsmöglichkeiten bereitstellt.
Beispiel Wohnen
Kennzahl
Anzahl der Mitglieder, die genossenschaftlichen Wohnraum nutzen.
Solche Kennzahlen sind nicht gesetzlich für jede Genossenschaft in genau dieser Form vorgeschrieben.
Sie helfen aber, den Förderauftrag praktisch zu steuern.
Der Förderbericht kann sehr einfach beginnen
Ein kleines Gründungsteam benötigt dafür kein kompliziertes Berichtssystem.
Ein jährlicher interner Förderüberblick könnte beispielsweise enthalten:
Unsere Mitglieder
85 Personen.
Genutzte Leistungen
67 Mitglieder haben mindestens eine Genossenschaftsleistung genutzt.
Gemeinsamer Einkauf
120.000 Euro Einkaufsvolumen.
Ermittelter Preisvorteil
Im Durchschnitt 6 Prozent gegenüber den dokumentierten Vergleichsangeboten.
Weiterbildung
Vier Fachveranstaltungen mit insgesamt 73 Teilnahmen.
Gemeinsame Infrastruktur
1.350 Maschinenstunden durch Mitglieder.
Offene Herausforderung
18 Mitglieder haben im vergangenen Jahr keine Förderleistung genutzt.
Jetzt besitzt die Generalversammlung eine wesentlich bessere Grundlage für die Frage:
Erfüllt unser Unternehmen eigentlich noch den Zweck, für den wir es gegründet haben?
Diese Frage wird inzwischen auch bei der Pflichtprüfung ausdrücklich relevant
Der Förderzweck ist nicht nur ein Thema der Gründungsphase.
Nach der aktuellen Fassung von § 58 GenG muss der Prüfungsverband im Prüfungsbericht Stellung dazu nehmen, ob und auf welche Weise die Genossenschaft im Prüfungszeitraum einen zulässigen Förderzweck verfolgt hat.
Der Mitgliedernutzen sollte deshalb nicht nach der Registereintragung aus dem Blick verschwinden.
Er gehört dauerhaft zur Unternehmenssteuerung.
Ein hoher Gewinn kann auch auf zu wenig Förderung hindeuten
Das klingt zunächst widersprüchlich.
Ein hoher Gewinn ist grundsätzlich positiv.
Aber stellen Sie sich eine Einkaufsgenossenschaft vor.
Ihre Mitglieder bezahlen für Waren dauerhaft deutlich höhere Preise als erforderlich.
Dadurch erzielt die Genossenschaft einen sehr hohen Jahresüberschuss.
Anschließend wird ein Teil davon als Dividende verteilt.
Jetzt kann die Frage gestellt werden:
Wäre es für die Mitglieder nicht sinnvoller gewesen, die Waren bereits während des Jahres günstiger zu erhalten?
Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort.
Vielleicht benötigt die Genossenschaft das Geld für Investitionen.
Vielleicht sind Rücklagen notwendig.
Vielleicht entspricht eine spätere Ausschüttung dem bewusst gewählten Modell.
Das Beispiel zeigt aber:
Die Höhe des Jahresgewinns allein sagt noch nicht, wie gut eine Genossenschaft ihre Mitglieder fördert.
Ein niedriger Gewinn bedeutet umgekehrt nicht automatisch gute Förderung
Auch das Gegenteil wäre falsch.
Eine Genossenschaft kann kaum Gewinn erzielen, weil sie ineffizient arbeitet.
Dann entsteht kein besonderer Mitgliedernutzen.
Niedrige Gewinne allein beweisen deshalb ebenfalls nichts.
Entscheidend sind zwei getrennte Fragen:
Arbeitet die Genossenschaft wirtschaftlich effizient?
und
Kommt diese Leistungsfähigkeit ihren Mitgliedern entsprechend dem Förderzweck zugute?
Beides gehört zusammen.
Rücklagen können selbst Mitgliedernutzen erzeugen
Eine Ausschüttung bringt sofort verfügbares Geld.
Eine Rücklage kann dagegen zukünftige Stabilität schaffen.
Beispiel:
Eine Genossenschaft besitzt 80.000 Euro ausschüttbaren Überschuss.
Statt alles auszuzahlen, werden 50.000 Euro zur Finanzierung einer neuen Produktionsanlage verwendet.
Dadurch kann die Genossenschaft künftig:
- mehr produzieren
- Kosten senken
- neue Leistungen anbieten
- weniger Fremdkapital aufnehmen
- wirtschaftliche Schwankungen besser abfedern
Auch zurückbehaltenes Kapital kann damit mittelbar der Förderung dienen.
Die Mitglieder müssen allerdings nachvollziehen können, weshalb diese Entscheidung getroffen wurde.
Mitgliedernutzen kann kurzfristig und langfristig unterschiedlich aussehen
Gute Genossenschaftsführung muss deshalb zwei Ebenen betrachten.
Kurzfristiger Nutzen
Zum Beispiel Rabatte, Leistungen oder Ausschüttungen im aktuellen Jahr.
Langfristiger Nutzen
Zum Beispiel:
- Investitionen
- stabile Versorgung
- Rücklagen
- neue Geschäftsfelder
- technologische Modernisierung
- Erhalt von Arbeitsplätzen
- langfristig günstige Finanzierung
Eine Genossenschaft, die jedes Jahr sämtliches verfügbares Geld ausschüttet, kann kurzfristig attraktiv erscheinen und gleichzeitig ihre zukünftige Förderfähigkeit schwächen.
Beispiel: Gemeinschaftliche Bäckerei
100 Menschen gründen gemeinsam eine Bäckereigenossenschaft.
Jedes Mitglied übernimmt einen Geschäftsanteil von beispielsweise 500 Euro.
Damit stehen rechnerisch 50.000 Euro aus diesen vollständig eingezahlten Anteilen zur Verfügung.
Was könnte der Mitgliedernutzen sein?
Nicht automatisch:
„Wir zahlen möglichst hohe Dividenden auf die 500 Euro.“
Das Modell könnte stattdessen beispielsweise vorsehen:
- langfristige Sicherung einer örtlichen Bäckerei
- bestimmte Mitgliederangebote
- gemeinsame Entscheidung über wichtige Entwicklungen
- bevorzugten Zugang zu bestimmten Leistungen
- Beteiligung der dort arbeitenden Mitglieder am Unternehmen
- Aufbau regionaler Lieferstrukturen
Die Bäckerei muss trotzdem wirtschaftlich arbeiten.
Sie braucht Umsätze, Deckungsbeiträge und ausreichende Liquidität.
Aber ihr Erfolg wird nicht ausschließlich daran gemessen, wie hoch die Rendite auf das eingezahlte Kapital ausfällt.
Beispiel: Plattformgenossenschaft von 300 Selbstständigen
300 Selbstständige nutzen bisher eine kommerzielle Vermittlungsplattform.
Angenommen, sie erzielen über die Plattform zusammen 6 Millionen Euro Jahresumsatz.
Bei einer hypothetischen Plattformprovision von 12 Prozent würden:
720.000 Euro
an Vermittlungskosten entstehen.
Eine eigene Genossenschaft kann dieselbe Leistung selbstverständlich nicht kostenlos anbieten.
Angenommen, Betrieb, Entwicklung, Zahlungsabwicklung und Verwaltung kosten 450.000 Euro jährlich.
Die theoretische Differenz läge dann bei:
270.000 Euro.
Das ist nur ein Rechenbeispiel und kein Versprechen für ein reales Geschäftsmodell.
Es zeigt aber die Förderlogik.
Die Genossenschaft könnte den Nutzen beispielsweise verwenden für:
- niedrigere Gebühren
- bessere technische Leistungen
- Rücklagen
- Weiterbildung
- gemeinsame Versicherungs- oder Verwaltungsleistungen
Die entscheidende Frage lautet immer:
Was nützt den Mitgliedern langfristig am meisten?
Unterschiedliche Mitgliedsgruppen brauchen eine klare Förderlogik
Komplexer wird es, wenn eine Genossenschaft verschiedene Gruppen vereint.
Beispielsweise:
- Beschäftigte
- Kunden
- Produzenten
- Unterstützer
Diese Gruppen können unterschiedliche Interessen haben.
Ein Kunde möchte niedrige Preise.
Ein Beschäftigter möchte gute Arbeitsbedingungen und ein ausreichendes Einkommen.
Ein Produzent möchte hohe Abnahmepreise.
Diese Ziele können miteinander kollidieren.
Deshalb muss bereits in der Gründungsphase geklärt werden:
- Welche Mitgliedergruppen gibt es?
- Welche Förderinteressen besitzen sie?
- Welche Leistungen erhalten sie?
- Wie werden Interessenkonflikte entschieden?
- Wer besitzt welche Mitgliedsrechte?
Gerade bei Mehrgruppenmodellen darf das Wort „Mitgliedernutzen“ nicht zu einer unbestimmten Sammelformel werden.
Investierende Mitglieder sind ein Sonderfall
Eine Genossenschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch investierende Mitglieder zulassen.
Diese Personen werden gerade nicht in derselben Weise durch die Nutzung oder Erbringung der genossenschaftlichen Leistungen gefördert wie normale nutzende Mitglieder.
Deshalb enthält das Genossenschaftsgesetz besondere Schutzregeln, damit investierende Mitglieder die förderbezogenen Mitglieder nicht dominieren können.
Für eine Gründung mit externem Kapital ist deshalb entscheidend:
Kapitalgeber dürfen nicht unbemerkt zum eigentlichen Mittelpunkt des Geschäftsmodells werden.
Der DGRV nennt Konstruktionen kritisch, bei denen hauptsächlich Kapital eingesammelt wird oder normale Fördergeschäfte mit den Mitgliedern kaum vorgesehen sind.
Woran erkennt man einen schwachen Mitgliedernutzen?
Typische Warnzeichen sind:
- Die Projektbeschreibung spricht fast ausschließlich über Rendite.
- Niemand kann erklären, welche konkrete Leistung Mitglieder erhalten.
- Die meisten Umsätze haben kaum Verbindung zu den Mitgliedern.
- Geschäftsanteile werden hauptsächlich als Geldanlage beworben.
- Mitglieder werden vor allem benötigt, um Kapital einzusammeln.
- Förderleistungen bestehen nur aus allgemeinen Vergünstigungen ohne Bezug zum eigentlichen Geschäft.
- Der gesellschaftliche Nutzen wird beschrieben, aber kein konkreter Nutzen für Mitglieder.
- Es gibt kaum ordentliche nutzende Mitglieder, aber viele Kapitalgeber.
- Niemand misst, ob Mitglieder die angebotenen Leistungen tatsächlich nutzen.
- Vorstand und Mitglieder sprechen hauptsächlich über Unternehmenswert und Ausschüttungen, nicht über Förderleistungen.
Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Punkt automatisch rechtswidrig ist.
Mehrere solcher Merkmale sollten aber Anlass sein, das Geschäftsmodell grundlegend zu überprüfen.
Woran erkennt man einen starken Mitgliedernutzen?
Ein gutes genossenschaftliches Geschäftsmodell kann diese Fragen klar beantworten:
Unsere Mitglieder sind …
zum Beispiel kleine Lebensmittelproduzenten.
Ihr Problem ist …
zu geringe Mengen für direkten Zugang zu großen Einzelhandelskunden.
Unsere Genossenschaft übernimmt …
Bündelung, Qualitätskontrolle, Lagerung, Logistik und Vertrieb.
Dadurch erhalten Mitglieder …
Zugang zu größeren Abnehmern und eine professionelle gemeinsame Infrastruktur.
Wir messen den Erfolg anhand von …
verkauften Mengen, erzielten Konditionen, aktiven Mitgliedsbetrieben und Nutzung der gemeinsamen Leistungen.
Jetzt ist der Förderzweck nicht nur ein Satz in der Satzung.
Er ist Bestandteil des Geschäftsmodells.
Mitgliedernutzen sollte regelmäßig neu geprüft werden
Was bei der Gründung sinnvoll war, muss zehn Jahre später nicht mehr passen.
Beispiel:
Eine Genossenschaft wurde gegründet, um ihren Mitgliedern eine bestimmte technische Infrastruktur bereitzustellen.
Jahre später ist dieselbe Technik am Markt sehr günstig und überall verfügbar.
Dann stellt sich die Frage:
Brauchen unsere Mitglieder diese Genossenschaftsleistung überhaupt noch?
Vielleicht entsteht ein neuer Bedarf.
Vielleicht muss das Angebot angepasst werden.
Vielleicht verliert das ursprüngliche Geschäftsmodell seine Berechtigung.
Mitgliederförderung ist deshalb keine einmalige Begründung für die Registereintragung.
Sie ist eine dauerhafte unternehmerische Aufgabe.
Mitgliedernutzen muss den Mitgliedern verständlich sein
Ein praktischer Test lautet:
Fragen Sie fünf Mitglieder unabhängig voneinander:
„Welchen konkreten Vorteil haben Sie davon, Mitglied dieser Genossenschaft zu sein?“
Wenn fünf Personen keine Antwort geben können, besteht ein Problem.
Der Nutzen sollte nicht nur im Geschäftsbericht oder in der Satzung existieren.
Mitglieder sollten ihn erleben können.
Der Nutzen darf trotzdem unterschiedlich wahrgenommen werden
Ein Mitglied sagt vielleicht:
„Für mich sind die günstigeren Einkaufspreise entscheidend.“
Ein anderes:
„Für mich ist die gemeinsame Logistik wichtiger.“
Ein drittes:
„Ich schätze vor allem, dass wir unsere Infrastruktur selbst kontrollieren.“
Das ist kein Widerspruch.
Eine Genossenschaft kann mehrere Förderleistungen gleichzeitig anbieten.
Entscheidend ist, dass sie mit den tatsächlichen Bedürfnissen der Mitglieder verbunden sind.
Mitgliedernutzen beginnt vor der Gründung
Ein Gründungsteam sollte deshalb nicht zuerst überlegen:
„Wie hoch machen wir den Geschäftsanteil?“
und erst später:
„Was bekommt das Mitglied eigentlich dafür?“
Die Reihenfolge sollte umgekehrt sein.
Zunächst:
Welches gemeinsame Problem können wir besser lösen als jedes Mitglied allein?
Danach:
Welche Organisation brauchen wir dafür?
Dann:
Was kostet diese Organisation?
Erst daraus ergibt sich sinnvoll:
- Kapitalbedarf
- Geschäftsanteile
- Preise
- Beiträge
- Finanzierung
- mögliche Ausschüttungen
Ein einfacher Fördertest für neue Projekte
Beantworten Sie vor der Gründung diese zehn Fragen:
- Wer genau soll Mitglied werden?
- Welches konkrete Problem dieser Menschen oder Unternehmen lösen wir?
- Welche Leistung erbringt die Genossenschaft selbst?
- Warum lässt sich diese Leistung gemeinschaftlich besser organisieren?
- Welchen wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Vorteil erhält das Mitglied?
- Würde die Mitgliedschaft auch ohne Dividende einen nachvollziehbaren Nutzen besitzen?
- Wie finanzieren wir diese Leistung dauerhaft?
- Wie messen wir, ob Mitglieder sie tatsächlich erhalten und nutzen?
- Was passiert mit Überschüssen?
- Können Kapitalinteressen irgendwann wichtiger werden als die Förderinteressen der Mitglieder?
Besonders Frage sechs ist aufschlussreich.
Wenn eine Mitgliedschaft nur attraktiv ist, solange eine hohe Dividende versprochen wird, sollte geprüft werden, ob die Genossenschaft überhaupt die passende Rechtsform ist.
Ein einfacher Fördercheck für bestehende Genossenschaften
Auch eine bereits eingetragene Genossenschaft kann einmal jährlich fünf Werte betrachten.
Nutzung
Wie viele Mitglieder nutzen tatsächlich die Leistungen?
Wirtschaftlicher Vorteil
Welche messbaren Vorteile entstehen?
Zufriedenheit
Welche Leistungen werden als besonders wichtig wahrgenommen?
Investitionen
Welche Investitionen verbessern den zukünftigen Mitgliedernutzen?
Nichtnutzung
Warum erhalten oder nutzen manche Mitglieder kaum Förderleistungen?
Daraus können konkrete Entscheidungen für das nächste Geschäftsjahr entstehen.
Die Größe des Genossenschaftssektors zeigt die Vielfalt des Nutzens
Nach den aktuellen Zahlen des DGRV gibt es in Deutschland rund 7.000 Genossenschaften, rund 21 Millionen Mitglieder und ungefähr eine Million Mitarbeitende. Sie reichen von Banken, Landwirtschaft und Handel über Energie bis zu Wohnungs-, Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften.
Schon diese Vielfalt zeigt:
Es kann nicht den einen einheitlichen Mitgliedernutzen geben.
Eine Genossenschaft muss ihren Nutzen aus den Bedürfnissen ihrer eigenen Mitglieder entwickeln.
Was ist jetzt zu tun?
Wenn Sie eine Genossenschaft gründen, schreiben Sie zunächst einen einzigen Satz:
„Unsere Mitglieder sind … und die Genossenschaft hilft ihnen dabei, …“
Vermeiden Sie zunächst Begriffe wie:
- Nachhaltigkeit
- Gemeinschaft
- Innovation
- Zukunft
- Transformation
Nicht weil diese Ziele unwichtig wären.
Sondern weil sie häufig zu ungenau sind.
Schreiben Sie stattdessen beispielsweise:
„Unsere Mitglieder sind kleine regionale Lebensmittelproduzenten. Die Genossenschaft bündelt ihre Produkte, organisiert Lagerung und Logistik und ermöglicht ihnen dadurch den Zugang zu größeren gewerblichen Abnehmern.“
Oder:
„Unsere Mitglieder sind selbstständige Pflegekräfte. Die Genossenschaft übernimmt gemeinsam Abrechnung, Verwaltung und Auftragsvermittlung, damit jedes Mitglied diese Infrastruktur nicht einzeln finanzieren muss.“
Oder:
„Unsere Mitglieder sind Menschen aus der Region. Die Genossenschaft betreibt gemeinsam einen Lebensmittelmarkt und sichert ihnen damit Zugang zu einer wohnortnahen Versorgung, die privatwirtschaftlich nicht mehr angeboten wird.“
Wenn dieser Satz klar ist, kann daraus der Rest des Geschäftsmodells entwickelt werden.
Fazit
Der Geschäftsanteil ist wichtig.
Der Gewinn ist wichtig.
Auch eine mögliche Ausschüttung kann für Mitglieder attraktiv sein.
Aber keines dieser Elemente erklärt allein, warum es eine Genossenschaft geben sollte.
Der eigentliche Kern lautet:
Menschen oder Unternehmen organisieren gemeinsam einen Geschäftsbetrieb, weil sie dadurch etwas erreichen können, das für sie einzeln schlechter, teurer, unsicherer oder überhaupt nicht erreichbar wäre.
Dieser Nutzen kann Geld sparen.
Er kann Umsätze ermöglichen.
Er kann Infrastruktur bereitstellen.
Er kann Arbeitsplätze schaffen.
Er kann Wohnraum, Energie, Dienstleistungen, soziale oder kulturelle Angebote zugänglich machen.
Und er kann mit demokratischer Kontrolle über genau das Unternehmen verbunden sein, das diese Leistungen organisiert.
Die Genossenschaft darf dabei Gewinne erwirtschaften. Sie darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Gewinne ausschütten und kann satzungsmäßig sogar eine Verzinsung von Geschäftsguthaben vorsehen. Aber der DGRV bringt den grundlegenden Unterschied auf einen klaren Punkt: Bei Genossenschaften geht es um die Förderung ihrer Mitglieder und nicht um kurzfristige Kapitalinteressen.
Deshalb sollte jedes Gründungsteam eine einfache Frage beantworten können:
„Wenn wir unseren Mitgliedern morgen keine Dividende versprechen könnten – welchen konkreten Grund hätten sie trotzdem, Mitglied unserer Genossenschaft zu sein?“
Wenn darauf eine überzeugende Antwort existiert, wird der genossenschaftliche Förderzweck greifbar.
Wenn darauf keine Antwort existiert, fehlt wahrscheinlich noch nicht nur ein Satz in der Satzung.
Dann fehlt ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells.
Stand der Rechtsgrundlagen und Zahlen: September 2026.
Häufige Fragen
Muss eine Genossenschaft Gewinne ausschütten, um nützlich zu sein?
Wer legt fest, was als Mitgliedernutzen gilt?
Begriffe
- Förderprinzip
- Die gesetzliche Verpflichtung einer Genossenschaft nach § 1 GenG, den Erwerb oder die Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zu fördern.
- Generalversammlung
- Das oberste Entscheidungsorgan einer Genossenschaft, in dem jedes Mitglied – unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung – in der Regel genau eine Stimme hat.