Gründen aus Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug
Verständliche Informationen zur Genossenschaftsgründung aus Arbeitslosigkeit oder Leistungsbezug – mit Hinweisen zu Fördermöglichkeiten, Anrechnung, Vermögen und wichtigen Meldepflichten.
Einkommen aus einer jungen Genossenschaft: Wann wird es angerechnet?
Kurze Antwort Nicht jeder Euro, den eine junge Genossenschaft einnimmt, ist automatisch Einkommen ihrer Mitglieder. Die eingetragene Genossenschaft ist eine ei…
Geschäftsanteile und Grundsicherungsgeld: Was als Vermögen zählt
Geschäftsanteile an einer Genossenschaft gelten beim Grundsicherungsgeld **grundsätzlich als Vermögen**. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie die Ante…
Arbeitslos und trotzdem gründen: Was wirklich erlaubt ist
Kurze Antwort Ja. Wer arbeitslos ist, darf eine Geschäftsidee entwickeln, Mitgründer suchen, einer Genossenschaft beitreten oder selbst eine Gründung vorbereit…
Genossenschaft gründen während des Leistungsbezugs
Ja, Sie dürfen auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld eine Genossenschaft gründen. Der Leistungsbezug verbietet weder die Beteil…
Grundsicherungsgeld und Selbstständigkeit: Wann Leistungen weitergezahlt werden
Selbstständige können weiterhin Grundsicherungsgeld erhalten, wenn ihr anrechenbares Einkommen und das Einkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichen, um…
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